Entscheidungen OLG Zweibrücken 07/1980
Abstammungsrecht; Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft; Ausschluß der an die Beiwohnung anknüpfenden Vermutung der nichtehelichen Vaterschaft; Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes für die Klärung der biologischen Abstammung; Zulässigkeit der Verbindung von einem Antrag auf Feststellung der Vaterschaft mit einem Antrag auf Zahlung von Regelunterhalt.
BGB §§ 1500o, 1592, 1600o, 1601, 1615a, 1615f; ZPO §§ 616, 640, 643
BGB §§ 1500o, 1592, 1600o, 1601, 1615a, 1615f; ZPO §§ 616, 640, 643
Bei einer Vaterschafts-Plausibilität von 99,78% (aufgrund anderweitiger Beweiserhebung) besteht für das Gericht keine Verpflichtung mehr, von Amts wegen ein erbbiologisches Ähnlichkeitsgutachten einzuholen.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 3. Juli 1980 - 6 U 83/78
FamRZ 1981, 205 [Ls]


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