Entscheidungen OLG Karlsruhe 08/1980
BGB § 1587c; 1. EheRG Art. 12
Auch ein sehr langes Getrenntleben (hier: 36 Jahre) läßt für sich allein die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht als grob unbillig erscheinen, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte durch Versorgung und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes auch während der Trennungszeit ehebedingte Lasten zu tragen hatte.
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 1. August 1980 - 2 UF 3/80
FamRZ 1981, 572


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Übergang eines Unterhaltsanspruchs nach § 7 UVG auf das Land; Übergang künftiger Ansprüche; Nachweis der Rechtsnachfolge nach § 727 ZPO; Rechtsmittel gegen eine die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 727 ZPO ablehnende Entscheidung des Rechtspflegers.
UVG § 7; ZPO §§ 727, 732; RPflG §§ 11, 20
1. Gegen eine die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 727 ZPO ablehnende Entscheidung des Rechtspflegers ist die Durchgriffserinnerung gegeben.
2. Der Übergang eines Unterhaltsanspruchs nach § 7 UVG auf das Land wird durch die Bewirkung der Leistung ausgelöst. Hinsichtlich des Übergangs künftiger Ansprüche ist eine entsprechende Anwendung der § 90 BSHG und § 37 BAföG nicht möglich.
3. Bei nach § 7 UVG auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüchen genügt es für den Nachweis der Rechtsnachfolge nach § 727 ZPO, daß eine von dem Jugendamt beglaubigte Abschrift des Bescheides über die Bewilligung der Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz vorgelegt wird. Die Leistung der in dem Bescheid bewilligten fälligen Zahlungen ist offenkundig.
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 11. August 1980 - 16 WF 45/80
FamRZ 1981, 72


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