Entscheidungen OLG Nürnberg 04/1980
Versorgungsausgleich; Ausschluß wegen grober Unbilligkeit; keine Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen von Kindern bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich.
BGB §§ 1587c, 1587g, 1587h
BGB §§ 1587c, 1587g, 1587h
1. Allein der Umstand, daß der Ausgleichsberechtigte erheblich jünger ist als der Verpflichtete, und sich noch eine eigene Altersversorgung aufbauen kann, führt noch nicht zu der Annahme einer groben Unbilligkeit beim Versorgungsausgleich.
2. Unterhaltsansprüche von Kindern können bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt werden.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 30. April 1980 - 10 UF 765/80


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