Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Köln 12/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln 12/1980



Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; wertmäßige Auswirkungen der Kindesbetreuung durch den Unterhaltsschuldner.
BGB §§ 1572, 1573, 1574, 1578, 1606

1. Die »Arbeitspflicht« eines geschiedenen Ehemannes, der alleine das gemeinsame Kind betreut, für das ihm das elterliche Sorgerecht übertragen ist, ist im Normalfall nicht anders zu beurteilen als die »Arbeitspflicht« der das Kind betreuenden geschiedenen Ehefrau.
2. Auf eine ihm nur zuzumutende Teilzeittätigkeit kann sich der Ehemann aber jedenfalls dann nicht berufen, wenn in einem mit der Ehefrau geschlossenen Scheidungsfolgenvergleich bei der Unterhaltsbemessung für die Zeit nach der Scheidung von einem Ganztagseinkommen ausgegangen ist.
3. In diesem Falle kann er, sofern kein Mangelfall gegeben ist, jedoch die tatsächlichen Kosten einer Fremdbetreuung des Kindes oder, wenn diese nicht stattfindet oder den Wert des Barunterhalts für das Kind unterschreitet, pauschal den Wert des Barunterhalts als Wert der Betreuungsleistung zuzüglich zu dem Kindesbarunterhalt vorab von seinem unterhaltspflichtigen Einkommen abziehen.

OLG Köln, Urteil vom 16. Dezember 1980 - 4 UF 98/80
FamRZ 1981, 366

Speichern Öffnen koe-1980-12-16-098-80.pdf (82,90 kb)
_______________

Versorgungsausgleich bei einem Berufssoldaten; Beförderung innerhalb der Ehezeit.
BGB § 1587a; SVG § 18

Bei einem Berufssoldaten, der innerhalb der Ehezeit eine Beförderung erreicht hat, ist bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs auch dann von der höheren Besoldungsgruppe des Beförderungsamtes auszugehen, wenn er diese zu dem Ende der Ehezeit noch keine zwei Jahre bekleidet hat.

OLG Köln, Beschluß vom 18. Dezember 1980 - 21 UF 163/80
FamRZ 1981, 472

Speichern Öffnen koe-1980-12-18-163-80.pdf (59,79 kb)
_______________

Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach § 58 EheG nach Übernahme eines vormals gemeinsamen Grundstücks in das Alleineigentum des Unterhaltsgläubigers.
EheG § 58

Hat ein Ehegatte das gemeinsame Hausgrundstück übernommen, und den anderen Ehegatten entsprechend ausbezahlt, dann können Hauseinkünfte und Hausbelastungen des einen und Vermögenseinkünfte des anderen Ehegatten bei der Unterhaltsbemessung außer Ansatz bleiben.

OLG Köln, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 21 UF 171/80
FamRZ 1981, 882

Speichern Öffnen koe-1980-12-18-171-80.pdf (63,10 kb)
_______________

Versorgungsausgleich; Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs; Voraussetzungen für die Erlangung von Versorgungsanwartschaften; Auslegung des Begriffs »grobe Unbilligkeit« in § 1587c Nr. 1 BGB; Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei Studentenehen.
BGB §§ 1356, 1587b, 1587c

War die Ehe eines Studienreferendars und einer Studentin einvernehmlich als eine Ehe geführt worden, bei der beide Ehegatten im Bereich des gemeinsamen Fachbereichs wissenschaftlich weiterhin tätig sein wollten, und liegt bei der Studentin nach 10-jähriger Ehe wegen eines einvernehmlich nach einer Wartezeit durchgeführten Studienfachwechsels noch keine konkrete Aussicht auf alsbaldigen Abschluß des Studiums vor, so ist die ungekürzte Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht grob unbillig.

OLG Köln, Beschluß vom 19. Dezember 1980 - 4 UF 164/80
FamRZ 1981, 574 = NJW 1981, 995 [Ls]

Speichern Öffnen koe-1980-12-19-164-80.pdf (77,98 kb)
_______________

Armenrecht für Erledigungserklärung und Kostenanträge.
BGB §§ 1591 ff; ZPO §§ 91a, 114

1. Eine Erledigung der Hauptsache tritt auch ein, wenn in einem zweiten und späteren Verfahren mit umgekehrter Parteienrolle der beantragte Feststellungsausspruch erfolgt (hier: entschieden betreffend Ehelichkeitsanfechtungsprozesse).
2. Hatte der Kläger in dem ersten und früheren Verfahren um das Armenrecht nachgesucht, so ist es ihm zu gewähren, um die Hauptsache für erledigt erklären, und einen Kostenantrag stellen zu können, wenn die in dem Armenrechts-Prüfungsverfahren aufgetretenen Anlaufschwierigkeiten ihm nicht anzulasten sind.

OLG Köln, Beschluß vom 23. Dezember 1980 - 16 W 119/80
FamRZ 1981, 486

Speichern Öffnen koe-1980-12-23-119-80.pdf (51,86 kb)
Entscheidungen OLG Köln 12/1980 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel