Entscheidungen OLG Schleswig 04/1980
BGB § 779; ZPO §§ 323, 767
Haben sich die Parteien nach einem Unterhaltsurteil außergerichtlich auf einen niedrigeren Betrag verglichen, und betreibt der Unterhaltsgläubiger später wieder die Vollstreckung aus dem Urteil, dann kann der Unterhaltsschuldner unter Berufung auf den Vergleich Vollstreckungsgegenklage erheben. Der Unterhaltsgläubiger kann in diesem Rechtsstreit geltend machen, daß sich die Verhältnisse nach dem Vergleich zu seinen Gunsten geändert haben.
OLG Schleswig, Urteil vom 1. April 1980 - 8 UF 24/78
SchlHA 1980, 161


Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Rechtskraftwirkung eines Unterhaltsurteils betreffend Ehegatten- und Kindesunterhalt; Berufung nur hinsichtlich des Ehegattenunterhalts.
ZPO §§ 60, 61, 515, 704, 706
Hat der in dem Unterhaltsprozeß unterlegene Unterhaltsschuldner ein Ehegatten- und Kindesunterhalt betreffendes Urteil nur gegenüber einem der Kläger (hier: wegen Ehegattenunterhalts) angefochten, dann ist das zugunsten eines weiteren Klägers (hier: wegen Kindesunterhalt) ergangene Urteil rechtskräftig.
OLG Schleswig, Beschluß vom 8. April 1980 - 8 UF 55/79
SchlHA 1980, 187


Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Klage eines Ehegatten gegen den anderen auf Übertragung seines Anteils an dem gemeinsamen Haus.
GVG § 23b
Die Klage des einen Ehegatten gegen den anderen auf Übertragung seines Anteils an dem gemeinsamen Haus ist nicht deshalb eine Familiensache, weil der Erfolg der Klage den Zugewinn verändert.
OLG Schleswig, Beschluß vom 8. April 1980 - 8 WF 72/80
SchlHA 1981, 149


Verfahrensrecht; Änderung einer im isolierten Verfahren ergangenen einstweiligen Anordnung zur elterlichen Sorge durch eine einstweilige Anordnung im Scheidungsverfahren; Außerkrafttreten der in dem Scheidungsverfahren ergangenen einstweiligen Anordnung.
ZPO §§ 620, 620f; FGG § 18
Eine im isolierten Verfahren ergangene einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge kann durch eine einstweilige Anordnung im Scheidungsverfahren geändert werden. Tritt die in dem Scheidungsverfahren ergangene einstweilige Anordnung außer Kraft, dann lebt die in dem isolierten Verfahren ergangene einstweilige Anordnung nicht wieder auf.
OLG Schleswig, Beschluß vom 20. April 1980 - 8 WF 344/79
SchlHA 1980, 162


Familiensteuerrecht; Zuständigkeit der Gerichte; gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer; Verweigerung der Zustimmung; Anspruch auf Schadensersatz; Abgrenzung zu den Familiensachen.
EStG §§ 26 ff; GVG § 23b; ZPO § 606
Der Anspruch auf Schadenersatz wegen Verweigerung der Zustimmung zu der gemeinsamen Steuerveranlagung ist keine Familiensache.
OLG Schleswig, Beschluß vom 21. April 1980 - 8 WF 71/80
SchlHA 1980, 163


Elterliche Sorge; Herausnahme des Pflegekindes aus der Familienpflege; Schutz des Pflegekindes; Widerspruch zum Wohle des Kindes.
BGB §§ 1632, 1666, 1671, 1696; ZPO § 621e; FGG § 64k
Keine Herausnahme des Pflegekindes aus der Familienpflege, wenn sie dem Wohle des Kindes widerspricht (§§ 1632 Abs. 4, 1666 BGB).
OLG Schleswig, Beschluß vom 23. April 1980 - 12 UF 83/79
DAVorm 1980, 574


Kosten und Gebühren; keine Kostenerstattung für einen im Mahnverfahren gestellten Klageabweisungsantrag.
BRAGO §§ 31, 43
Verbindet der Rechtsanwalt des Schuldners mit dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid einen Klageabweisungsantrag, wird die Sache auf Antrag des Gläubigers dann an das zuständige Landgericht abgegeben (§ 696 Abs. 3 ZPO), und wird dort die Klage ohne weitere Antragstellung zurückgenommen, so erlangt der Schuldner keinen Kostenerstattungsanspruch in Höhe einer 10/10-Prozeßgebühr.
OLG Schleswig, Beschluß vom 24. April 1980 - 9 W 56/80
SchlHA 1981, 71


Familiensteuerrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Anspruch auf Auskunft über den Lohnsteuerjahresausgleich im Rahmen des Unterhaltsrechts der Ehegatten.
BGB §§ 1361, 1569 ff, 1605; GVG § 23b
Der Anspruch auf Auskunft über den Lohnsteuerjahresausgleich ist eine Familiensache.
OLG Schleswig, Beschluß vom 28. April 1980 - 8 WF 94/80
SchlHA 1980, 163


Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei jugoslawisch-deutscher Ehe (hier: jugoslawische Staatsangehörigkeit des berechtigten und deutsche Staatsangehörigkeit des verpflichteten Ehegatten).
BGB § 1361; EGBGB Art. 14
Das für die Ehefrau als jugoslawische Staatsangehörige anzuwendende jugoslawische Recht regelt das Unterhaltsrecht des getrennt lebenden Ehegatten ebenso wie § 1361 BGB; damit führen alle insoweit für die Anknüpfung vertretenen Auffassungen zu demselben Ergebnis.
OLG Schleswig, Urteil vom 29. April 1980 - 8 UF 5/80
DAVorm 1982, 844 = SchlHA 1982, 69


Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte für Vollstreckungsklagen in Familiensachen.
ZPO §§ 621, 767, 802
Auch in Familiensachen ist für Vollstreckungsklagen das Prozeßgericht (Familiengericht) des ersten Rechtszugs zuständig (im Anschluß an BGH FamRZ 1980, 346 = BGHF 2, 24).
OLG Schleswig, Beschluß vom 29. April 1980 - 8 WF 388/79
SchlHA 1980, 143


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