Entscheidungen OLG Zweibrücken 02/1980
BGB § 1360a
Der nicht erwerbstätigen Ehefrau steht ein frei verfügbares Taschengeld in Höhe von etwa 5% des Nettoeinkommens des Ehemannes zu. Dieses Taschengeld ist pfändbar.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 7. Februar 1980 - 6 UF 78/79
FamRZ 1980, 445


Prozeßkostenhilfe; grundsätzlich kein Armenrecht für eine abgeschlossene Instanz.
ZPO § 114
Rückwirkende Bewilligung des Armenrechts nach Abschluß der Instanz (hier: in einer Ehescheidungssache) kann nur dann in Betracht kommen, wenn die Partei alles ihr Zumutbare getan hat, um eine dahingehende Beschwerdeentscheidung noch während der Instanz herbeizuführen.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 12. Februar 1980 - 6 WF 15/80
FamRZ 1980, 909


Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Ausspruch der Nichtzulassung der Revision.
ZPO §§ 321, 546
Auch nach der Neufassung des § 546 ZPO ist es in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten nicht erforderlich, daß in dem Urteil ausdrücklich darüber befunden werden muß, ob die Revision zugelassen wird oder nicht. Eine Ergänzung des Urteils mit dem Ziel, einen derartigen Anspruch herbeizuführen, ist deshalb nicht zulässig.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 14. Februar 1980 - 6 UF 82/79
FamRZ 1980, 614


Versorgungsausgleich; Berechnungsmethoden bei der Errechnung des Beitrags zum Ausgleich einer Betriebsrente (Gesamtversorgung).
BGB §§ 1587a, 1587b
Bei dem Ausgleich einer Betriebsrente, die in Form einer sogenannten Gesamtversorgung gewährt wird, ist zu der Berechnung des Wertausgleichs die Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung hochzurechnen. Für die Berechnung der künftigen Anwartschaften für den Zeitraum von dem Ehezeitende bis zu der Erreichung der Altersgrenze ist der letzte maßgebliche Verhältniswert zwischen dem konkreten Einkommen des Versicherten und dem Durchschnittseinkommen aller in diesem Versicherungszweig Versicherten zugrunde zu legen.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 14. Februar 1980 - 6 UF 96/79
FamRZ 1980, 595


Elterliche Sorge; Vormundschaft und Pflegschaft; Vertretung mehrerer minderjähriger Geschwister bei dem Erwerb eines Grundstücks.
BGB §§ 181, 705, 1629, 1795
Soll in einem notariellen Vertrag ein Grundstück auf mehrere minderjährige Geschwister zur gesamten Hand übertragen werden, so können bei der hierfür erforderlichen Gesellschaftsgründung die Geschwister nicht alle zugleich von ihren Eltern oder von einem einzigen Ergänzungspfleger vertreten werden; es müssen vielmehr so viele Ergänzungspfleger bestellt werden, daß jedes Kind eigens vertreten ist.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 15. Februar 1980 - 1 U 99/79
OLGZ 1980, 213 = DNotZ 1981, 42


Ehewohnung und Hausrat; Regelung der Benutzung der Ehewohnung vor Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens; fest installiertes »Wohnmobil« auf einem Campingplatz als Ehewohnung.
BGB § 1361a; ZPO § 621; HausrVO §§ 8, 18a
1. Eine Regelung über die Zuweisung der Ehewohnung vor der Einleitung eines Scheidungsverfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 1361a BGB, § 18a HausrVO - auch ohne Äußerung einer akuten Scheidungsabsicht - zulässig.
2. Ein auf einem Campingplatz auf Dauer fest installiertes »Wohnmobil« stellt keinen Haushaltsgegenstand oder Hausrat im Sinne des § 1361a BGB, § 18a HausrVO dar, sondern muß als »Ehewohnung« behandelt werden.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 22. Februar 1980 - 2 UF 102/79
FamRZ 1980, 569 = ZfSch 1980, 251


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