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Entscheidungen OLG Zweibrücken 03/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken 03/1980



Abstammungsrecht; elterliche Sorge; Vertretung eines Kindes im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß.
BGB §§ 1629, 1795; ZPO §§ 519b, 640b

1. Im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß ist der Vater zu der Vertretung des beklagten Kindes nicht befugt, was zur Folge hat, daß auch die Mutter von der Vertretung ausgeschlossen ist (im Anschluß an BGH FamRZ 1972, 498).
2. Das Rechtsmittel eines unrichtigen gesetzlichen Vertreters einer prozeßunfähigen Partei ist mit dem Ziel zulässig, die Klärung der Vertretungsmacht herbeizuführen (im Anschluß an BGHZ 40, 197).

OLG Zweibrücken, Urteil vom 6. März 1980 - 6 U 45/79
FamRZ 1980, 911

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Ehescheidung; Folgen des Todes einer Partei bei nichtrechtskräftiger Scheidung.
ZPO §§ 91a, 516, 619, 629a

Ein Rechtsmittel mit dem Ziel, wegen des eingetretenen Todes einer Partei die Voraussetzungen des § 619 ZPO festzustellen, ist nicht zulässig.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 6. März 1980 - 6 UF 134/79
FamRZ 1980, 716

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Versorgungsausgleich; kein Ausgleich einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auf Rentenbasis im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich.
BGB § 1587a

Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auf Rentenbasis unterliegt nicht dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 13. März 1980 - 6 UF 1/80
FamRZ 1980, 809

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Kosten und Gebühren; Anwaltsgebühren bei gemeinsamem Sorgerechtsvorschlag der Eltern.
BGB § 1671; BRAGO § 23

Für den gemeinsamen Vorschlag der Eltern zu der Regelung der elterlichen Sorge entsteht keine Vergleichsgebühr.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20. März 1980 - 6 WF 24/80
Rpfleger 1980, 312

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Abstammungsrecht; Kindschaftsprozeß; Notwendigkeit gerichtlicher Anordnungen zur Klärung der Vaterschaft von Amts wegen; Berücksichtigung von nicht von den Parteien vorgetragen Tatsachen; Untersuchungsgrundsatz betreffend Feststellung oder Anfechtung der (anerkannten) Vaterschaft; Frist für die Geltendmachung der Anfechtung in den Fällen des Art. 12 § 3 Abs. 2 S. 3 NEhelG.
BGB §§ 1600h, 1600k, 1600l, 1600m, 1600o; NEhelG Art. 12 § 3; ZPO §§ 616, 641

1. In einem Kindschaftsprozeß ist das Gericht nach §§ 616 Abs. 1, 640 Abs. 1 ZPO verpflichtet, die zu der Klärung der Vaterschaft erforderlichen Beweise von Amts wegen anzuordnen, und mit den sich aus § 640d ZPO ergebenden Einschränkung sogar solche Tatsachen zu berücksichtigen, die von den Parteien nicht vorgetragen sind.
2. Für die Geltendmachung der Anfechtung in den Fällen des Art. 12 § 3 Abs. 2 S. 3 NEhelG besteht keine Frist (im Anschluß an BGH FamRZ 1975, 486; OLG Zweibrücken DAVorm 1972, 215).
3. Zu dem Untersuchungsgrundsatz in einem Kindschaftsprozeß betreffend Feststellung oder Anfechtung der (anerkannten) Vaterschaft.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 20. März 1980 - 6 U 46/79
FamRZ 1980, 833

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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Betreuung eines Kleinkindes; Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners entsprechend Vorbildung und Fähigkeiten bei vollem Einsatz seiner Arbeitskraft.
BGB §§ 1361, 1603

Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners bestimmt sich nach dem Einkommen, das er nach Vorbildung und Fähigkeiten erzielen kann, wenn er seine Arbeitskraft voll einsetzt.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 20. März 1980 - 6 UF 128/79
Rpfleger 1980, 280

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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung aus einstweiligen Anordnungen.
ZPO §§ 620 ff, 888, 890

Die Zwangsvollstreckung aus einstweiligen Anordnungen nach §§ 620 ff ZPO erfolgt nach den Bestimmungen der Zivilprozeßordnung.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 27. März 1980 - 6 WF 9/80
FamRZ 1980, 1038

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