Entscheidungen OLG Koblenz 12/1980
BGB §§ 1631b, 1800; FGG §§ 64f, 64g
Die persönliche Anhörung des Mündels vor der Genehmigung einer vorläufigen Unterbringung darf nicht durch einen ersuchten Richter erfolgen.
OLG Koblenz, Beschluß vom 16. Dezember 1980 - 4 SmA 2/80
Rpfleger 1981, 195


Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Stichtag zur Berechnung des Endvermögens; Erhebung der Klage; Zustimmungserfordernis bei Klagerücknahme.
BGB § 1384; ZPO § 269
1. Für den Stichtag zu der Berechnung des Endvermögens der geschiedenen Ehegatten ist allein die Erhebung der Klage maßgebend, die denjenigen Scheidungsprozeß ausgelöst hat, der zu der Beendigung der Ehe, und damit des Güterstandes führt.
2. Nur die sachliche Einlassung des Beklagten gibt ihm ein prozessuales Recht auf eine Entscheidung über die Klage. Auf ein Verhandeln des Beklagten zur Hauptsache im Sinne des § 269 Abs. 1 ZPO kann in einem Ehescheidungsprozeß nicht schon daraus geschlossen werden, daß das Gericht einen Beweisbeschluß verkündet, und den Beklagten als Partei vernommen hat.
OLG Koblenz, Urteil vom 22. Dezember 1980 - 13 UF 563/80
FamRZ 1981, 260


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