Entscheidungen OLG Bamberg 12/1980
EheG § 61; BVG §§ 30, 31, 32
1. Die nach dem Bundesversorgungsgesetz an Kriegsbeschädigte gezahlte Beschädigtenrente ist sowohl in der Form der Grundrente wie auch der Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleichsrente unterhaltsrechtlich voll zu berücksichtigen.
2. Besondere Bedürfnisse des Kriegsbeschädigten können jedoch zu einer Erhöhung seines notwendigen Selbstbehalts führen.
OLG Bamberg, Urteil vom 2. Dezember 1980 - 7 UF 81/80
FamRZ 1981, 266


Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Versorgungsausgleich; Ausgleich von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung; Anwartschaften aus Lebensversicherungen auf Kapitalbasis.
BGB §§ 1372 ff, 1587, 1587a
Anwartschaften aus Lebensversicherungen auf Kapitalbasis unterliegen auch dann nicht dem Versorgungsausgleich, sondern dem ehelichen Güterrecht - bei gesetzlichem Güterstand dem Zugewinnausgleich -, wenn die Ansprüche im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung begründet worden sind.
OLG Bamberg, Beschluß vom 3. Dezember 1980 - 2 UF 197/80
FamRZ 1981, 279 = VersR 1981, 372 = FRES 8, 120 = ZfSch 1981, 178 [Ls]


Kosten und Gebühren; Gebühren des Rechtsanwalts; Beweisgebühr in Ehesachen.
ZPO § 613; BRAGO § 31
Die Beweisgebühr des § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO kann bei einer Äußerung der Eheleute in einer Ehesache nur entstehen, wenn es sich tatsächlich um eine Anhörung oder Vernehmung nach § 613 ZPO handelt.
OLG Bamberg, Beschluß vom 29. Dezember 1980 - 2 WF 165/80
JurBüro 1981, 391


Aktuelles
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel