Entscheidungen OLG München 05/1980
Verfahrensrecht; Festsetzung des Streitwertes; Beweisgebühr in Sorgerechtsverfahren.
BRAGO § 31; FGG §§ 12, 53b; JWG § 48a
BRAGO § 31; FGG §§ 12, 53b; JWG § 48a
Die Einholung von Auskünften der beteiligten Versorgungsträger und die Einholung eines Jugendamtsberichts in Sorgerechtsverfahren löst keine Beweisgebühr aus.
OLG München, Beschluß vom 22. Mai 1980 - 11 WF 800/80
MDR 1980, 768


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