Entscheidungen OLG Koblenz 10/1980
BGB § 1587; ZPO §§ 623, 628
Ist das Verfahren über den Versorgungsausgleich nach § 628 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ZPO von dem Familiengericht aus dem Verbund getrennt worden, und das Scheidungsurteil rechtskräftig geworden, so ist auch dann noch über den Versorgungsausgleich eine Entscheidung herbeizuführen, wenn die geschiedenen Ehegatten einander inzwischen wieder geheiratet haben.
OLG Koblenz, Beschluß vom 7. Oktober 1980 - 11 UF 110/80
FamRZ 1981, 60


Abstammungsrecht; Vaterschaftsprozeß; Beiladung der Mutter; Amtsermittlung und Aufklärungspflicht; Rückverweisung; Mehrverkehr.
BGB § 1600o; ZPO §§ 539, 540, 640e
Im Vaterschaftsfeststellungsprozeß genügt nicht nur die Ladung der nicht als Partei beteiligten Kindesmutter gemäß § 640e ZPO; dies hat vielmehr unter Mitteilung der Klage zu geschehen.
OLG Koblenz, Urteil vom 14. Oktober 1980 - 15 U 430/80
DAVorm 1981, 55


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltsbedarf des Kindes bei Unterbringung in einem Internat.
BGB §§ 1602, 1610
Wird der barunterhaltsverpflichtete Vater von dem minderjährigen Kind gemäß § 1602 BGB in Anspruch genommen, und hat die ganztags erwerbstätige sorgeberechtigte Mutter das Kind auswärts in einem Internat untergebracht, so gehören die hierdurch verursachten Mehrkosten nicht ohne weiteres zu dem Unterhaltsbedarf des Kindes gemäß § 1610 Abs. 2 BGB.
OLG Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 15 UF 170/80
FamRZ 1981, 300


Unterhaltsrecht; Obliegenheit zur Realisierung eines Pflichtteilsanspruchs zur Minderung eines Unterhaltsanspruchs; entsprechende Auskunftspflicht (hier: über einen Pflichtteilsanspruch bei testamentarischer »Verfallklausel«).
BGB §§ 1580, 1605
Für einen Auskunftsanspruch zu der Realisierung eines Unterhaltsanspruchs kommt es darauf an, ob der Unterhaltsverpflichtete gehalten ist, einen Pflichtteil zu realisieren. Ob ihm das aber zuzumuten ist, kann nur nach den Umständen des Einzelfalles entschieden werden.
OLG Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 15 UF 284/80
FamRZ 1981, 163


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