Entscheidungen OLG Celle 12/1980
ZPO §§ 511a, 623, 629a
Wird gegen ein Verbundurteil wegen des Versorgungsausgleichs ein Rechtsmittel eingelegt, so ist damit nicht die Möglichkeit eröffnet, über den in erster Instanz antragsgemäß zuerkannten Unterhalt hinaus höheren Unterhalt zu verlangen: Insoweit fehlt es an der erforderlichen Beschwer.
OLG Celle, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 12 UF 104/80
FamRZ 1981, 379


Versorgungsausgleich; dynamische Anwartschaften auf Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung (hier: ÜSTRA).
BGB §§ 1587, 1587a, 1587d
1. Die Vorschriften über den Versorgungsausgleich sind mit dem Grundgesetz vereinbar; das gilt auch für den Wertausgleich durch Entrichtung von Beiträgen.
2. Nach § 1587 Abs. 1 S. 1 BGB unterliegen auch solche Versorgungsrechte in vollem Umfange dem Versorgungsausgleich, die nur für den Fall des Alters gewährt werden.
OLG Celle, Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 10 UF 53/80
NdsRpfl 1981, 36


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