Entscheidungen OLG Koblenz 09/1980
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Rangfolge auf seiten der Unterhaltsgläubiger zwischen Ehegattenunterhalt und dem Unterhaltsanspruch aufgrund einer nichtehelichen Geburt.
BGB § 1615l
BGB § 1615l
Die Unterhaltspflicht des nichtehelichen Vaters gegenüber der Mutter gemäß § 1615l Abs. 1 BGB geht jedenfalls der Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehemannes der Mutter im Range vor.
OLG Koblenz, Urteil vom 15. September 1980 - 13 UF 382/80
FamRZ 1981, 92


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