Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Frankfurt 03/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Frankfurt 03/1980



Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsgericht bei Entscheidungen des Rechtsmittelgerichts.
FGG § 33

Die Vollstreckung oder Durchsetzung von gerichtlichen Entscheidungen oder Verfügungen erfolgt auch dann durch das Gericht erster Instanz, wenn die Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht getroffen worden ist.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 5. März 1980 - 3 WF 302/79

Speichern Öffnen f-1980-03-05-302-79.pdf (61,94 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses.
ZPO § 281; GVG § 23b; HausrVO § 18a

§ 281 ZPO ist auch dann anzuwenden, wenn ein Gericht eine Sache ausdrücklich an das bei einem anderen Gericht gebildete Familiengericht verweist (gegen OLG Hamm FamRZ 1978, 906; OLG München FamRZ 1979, 721).

OLG Frankfurt, Beschluß vom 10. März 1980 - 1 ARF 8/80
FamRZ 1980, 471

Speichern Öffnen f-1980-03-10-008-80.pdf (55,90 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Angabe an das zuständige Prozeßgerichts; Angabe eines falschen Prozeßgerichts im Mahnbescheid; Anwaltszwang für Verweisung; Kostenentscheidung bezüglich Mehrkosten einer weiteren Verweisung.
ZPO §§ 91, 281, 690, 692, 696

1. Bei Abgabe einer Mahnsache nach Widerspruch an das in dem Mahnbescheid bezeichnete Gericht kann die Zuständigkeit nicht mehr geprüft werden; Abhilfe ist dann nur noch durch Weiterverweisung nach mündlicher Verhandlung möglich.
2. Wird eine Klagesache aufgrund unrichtiger Bezeichnung des Prozeßgerichts in dem Mahnbescheid bei einem unzuständigen Landgericht rechtshängig, dann unterliegt auch die Einverständniserklärung der Parteien zu der Verweisung an das zuständige Gericht im schriftlichen Verfahren dem Anwaltszwang. Die Kosten der dadurch erforderlich werdenden Beauftragung eines dritten Rechtsanwalts sind erstattbar.
3. Hat die Klagepartei infolge unrichtiger Angabe des Prozeßgerichts in dem Mahnbescheidsantrag das unzuständige Gericht angerufen, dann sind ihr die dadurch entstandenen notwendigen Anwaltskosten des Beklagten aufzuerlegen.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 10. März 1980 - 20 W 120/80
AnwBl 1980, 198

Speichern Öffnen f-1980-03-10-120-80.pdf (49,39 kb)
_______________

Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Bewertung eines Mietshauses nach der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken.
BGB §§ 1373, 1376, 1378

1. Fällt ein Hausgrundstück in den Zugewinnausgleich, dann ist sein Verkehrswert zu dem maßgeblichen Stichtag nach der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken in der Fassung vom 15. August 1972 zu schätzen.
2. Bei einem Mietshaus kommt das Ertragswertverfahren in Betracht, dessen Ergebnis allerdings »kritisch« zu würdigen ist.

OLG Frankfurt, Urteil vom 10. März 1980 - 1 UF 246/79
FamRZ 1980, 576

Speichern Öffnen f-1980-03-10-246-79.pdf (68,38 kb)
_______________

Personenstandsrecht; Berichtigung einer Eintragung im gerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit des Antrages der Aufsichtsbehörde.
PStG §§ 46a, 47

Die Aufsichtsbehörde hat kein Antragsrecht nach § 47 Abs. 2 S. 1 PStG, wenn der Standesbeamte eine Eintragung gemäß § 46a PStG gerichtsfrei berichtigen kann.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 18. März 1980 - 20 W 56/80
StAZ 1980, 243 = OLGZ 1980, 283

Speichern Öffnen f-1980-03-18-056-80.pdf (52,81 kb)
_______________

Unterhaltsrecht; Überleitung der Unterhaltsansprüche auf den Sozialhilfeträger; Feststellungsklage zur Klarstellung eines Unterhaltsurteils.
BSHG § 90; ZPO §§ 322, 767

1. Wird infolge später wieder aufgehobener Überleitung der Unterhaltsansprüche auf den Sozialhilfeträger der Inhalt eines Vollstreckungstitels undeutlich, dann kann dieser durch Erhebung einer Feststellungsklage klargestellt werden.
2. Diese kann auch einer erfolgreichen Vollstreckungsabwehrklage begegnen. Rechtskraft und Präklusionswirkung des Urteils in dem Vollstreckungsabwehrprozeß stehen der Feststellungsklage nicht entgegen.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 20. März 1980 - 4 UF 6/80
FamRZ 1980, 906

Speichern Öffnen f-1980-03-20-006-80.pdf (61,23 kb)
_______________

Armenrecht; Bewilligung für nachträglich anhängig gemachte Scheidungsfolgesachen.
ZPO §§ 623, 624

Die Bewilligung des Armenrechts für das Scheidungsverfahren in erster Instanz erstreckt sich nicht automatisch auf nachträglich anhängig gemachte Folgesachen, weil dann das Gericht nicht prüfen könnte, ob es sie von der Armenrechtsbewilligung ausnehmen will.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 24. März 1980 - 3 WF 39/80

Speichern Öffnen f-1980-03-24-039-80.pdf (45,29 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Abgabe an das Gericht der Hauptsache bei isolierter Familiensache; Abgabe des Beschwerdeverfahrens.
FGG § 64a

1. Solange das erstinstanzliche Gericht noch keine abschließende Entscheidung in der Hauptsache einer isolierten Familiensache getroffen hat, ist eine Abgabe an das Gericht der Ehesache geboten.
2. Ist bereits ein Beschwerdeverfahren in einer einstweiligen Anordnung bei dem Beschwerdegericht angefallen, bevor eine Ehesache bei einem nicht zu dessen Bezirk gehörenden Familiengericht anhängig wird, ist die Abgabe des Beschwerdeverfahrens ausgeschlossen.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 24. März 1980 - 3 WF 45/80

Speichern Öffnen f-1980-03-24-045-80.pdf (50,71 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Beschwerdeberechtigung des Rentenversicherungsträgers gegen Gerichtsentscheidungen über den Versorgungsausgleich.
FGG § 20

1. Für die Beschwerdeberechtigung von Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine materielle Beschwer zu fordern.
2. Wird ausschließlich beanstandet, daß der ausgleichsberechtigten Partei eine zu geringe Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen worden sei, steht den beteiligten Rentenversicherungsträgern ein Beschwerderecht nicht zu.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 27. März 1980 - 2 UF 260/79

Speichern Öffnen f-1980-03-27-260-79.pdf (52,71 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Vollstreckung einer Kindesherausgabe.
ZPO §§ 620, 766, 794, 883; FGG § 33

1. Die Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung des Familiengerichts auf Herausgabe eines Kindes nach § 620 S. 1 Nr. 3 ZPO richtet sich nach § 33 FGG, nicht nach § 883 ZPO analog.
2. Demgemäß findet gegen die Weigerung des mit der Vollstreckung beauftragten Gerichtsvollziehers nicht die Erinnerung an das Vollstreckungsgericht nach § 766 ZPO statt; vielmehr ist die Beauftragung, Leitung und Überwachung des Gerichtsvollziehers bei der Vollziehung Sache des (jeweils zuständigen) Familiengerichts.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 28. März 1980 - 4 WF 34/80
FamRZ 1980, 1038

Speichern Öffnen f-1980-03-28-034-80.pdf (92,53 kb)
Entscheidungen OLG Frankfurt 03/1980 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel