Entscheidungen OLG Celle 06/1980
BeurkG §§ 8 ff; KostO §§ 38, 45, 145; NotDO § 30
Der Notar, der lediglich die Unterschrift einer privatwirtschaftlichen Erklärung beglaubigt hat, ist zu einer Textberichtigung im Sinne von § 30 Abs. 4 NotDO selbst dann nicht berechtigt, wenn er die Urkunde entworfen hat.
OLG Celle, Beschluß vom 6. Juni 1980 - 4 Wx 10/80
DNotZ 1981, 203


Versorgungsausgleich; Ausgleich einer unverfallbaren Anwartschaft auf eine Betriebsrente; Ausscheiden des ausgleichspflichtigen Ehegatten vor dem Ehezeitende aus dem Betrieb.
BGB § 1587a
Scheidet ein Ehegatte zwischen dem Ende der Ehezeit und der Entscheidung über den Versorgungsausgleich aus dem Betrieb aus, bei dem er eine unverfallbare Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung erworben hat, so ist die Anwartschaft in entsprechender Anwendung des § 1587a Abs. 2 Nr. 3 a) BGB zu bewerten; dabei ist von der bis zu dem Ausscheiden tatsächlich erreichten Höhe der Anwartschaft auszugehen.
OLG Celle, Urteil vom 19. Juni 1980 - 10 UF 10/80
FamRZ 1980, 1024


Aktuelles
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel