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Entscheidungen OLG Celle 06/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Celle 06/1980



Bürgerliches Recht; Textberichtigung in privatschriftlichen Erklärungen mit notariell beglaubigter Unterschrift.
BeurkG §§ 8 ff; KostO §§ 38, 45, 145; NotDO § 30

Der Notar, der lediglich die Unterschrift einer privatwirtschaftlichen Erklärung beglaubigt hat, ist zu einer Textberichtigung im Sinne von § 30 Abs. 4 NotDO selbst dann nicht berechtigt, wenn er die Urkunde entworfen hat.

OLG Celle, Beschluß vom 6. Juni 1980 - 4 Wx 10/80
DNotZ 1981, 203

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Versorgungsausgleich; Ausgleich einer unverfallbaren Anwartschaft auf eine Betriebsrente; Ausscheiden des ausgleichspflichtigen Ehegatten vor dem Ehezeitende aus dem Betrieb.
BGB § 1587a

Scheidet ein Ehegatte zwischen dem Ende der Ehezeit und der Entscheidung über den Versorgungsausgleich aus dem Betrieb aus, bei dem er eine unverfallbare Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung erworben hat, so ist die Anwartschaft in entsprechender Anwendung des § 1587a Abs. 2 Nr. 3 a) BGB zu bewerten; dabei ist von der bis zu dem Ausscheiden tatsächlich erreichten Höhe der Anwartschaft auszugehen.

OLG Celle, Urteil vom 19. Juni 1980 - 10 UF 10/80
FamRZ 1980, 1024

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