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Verbraucherpreisindices (VPI)




Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) ist ein Preisindex der durchschnittlichen prozentualen Veränderung des Preisniveaus bestimmter Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Die Preisveränderung gegenüber dem Vorjahr ergibt sich dabei aus dem Vergleich des aktuellen Indexstandes mit dem Indexstand des Vorjahresmonats. Ausgangspunkt dieser Betrachtung ist immer das jeweilige Basisjahr (derzeit 2020), in dem der Warenkorb erstellt wurde.

Das Statistische Bundesamt Deutschland überarbeitet den Verbraucherpreisindex turnusmäßig in fünfjährigem Abstand, somit wird ein neuer Verbraucherpreisindex mit einem neuen Basisjahr eingeführt. Grundlage dieser turnusmäßigen Überarbeitung sind Anpassungen der Gewichtungen sowie die systematische Überarbeitung des Erhebungskatalogs und Änderungen der Methodik; dadurch sind die zu langen Reihen verketteten Verbraucherpreisindizes unterschiedlicher Basisjahre jedoch nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.

Die Statistischen Ämter des Bundes (Statistisches Bundesamt) und der Länder haben verschiedene Auskunftsdatenbanken aufgebaut, die Daten aus nahezu allen Statistikbereichen enthalten. Zuletzt wurden die Indices von der bisherigen Basis 2015 auf das neue Basisjahr 2020 umgestellt.


Verbraucherpreisindex Deutschland - Jahreswerte (Basis 2015 = 100)
Speichern Öffnen VPI_Tabelle_Deutschland_2015__100_Jahreswerte.pdf (24,30 kb)

Verbraucherpreisindex Deutschland - Monatswerte (Basis 2015 = 100)
Speichern Öffnen VPI_Tabelle_Deutschland_2015__100_Monatswerte.pdf (64,56 kb)

Verbraucherpreise 1991 - 2021 (Jahresindices 2000 - 2005 - 2010 - 2015)
Speichern Öffnen VPI_JD_Uebersicht_Indices_1991_bis_2020_Basisab_200.pdf (30,96 kb)




Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 29.01.2021 (IV C 7- S 3804/20/10001 :002 - BStBl 2020 I 214) eine aktualisierte Zusammenstellung der Verbraucherpreisindizes für Deutschland [Stand: 19.01.2021] zur Erbschaftsteuer veröffentlicht: Wertsteigerungen infolge des Kaufkraftschwundes bei der Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG

BMF: Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2015 = 100)
Speichern Öffnen BMF_2021.pdf (33,16 kb)

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