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Kostenaufwand in Familiensachen





Kosten eines familienrechtlichen Gerichtsverfahrens
Die Kosten eines familienrechtlichen Gerichtsverfahrens setzen sich in aller Regel aus drei Einzelposten zusammen:

Gebühren der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte
Gerichtliche Verfahrenskosten
eigene Kosten der Mandantin/des Mandanten (etwa Kommunikations- und Fahrtkosten).

Die Gebühren der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und die gerichtlichen Verfahrenskosten werden nach dem sogenannten Gesamtverfahrenswert ermittelt; diesen setzt das Gericht aus den Einzelverfahrenswerten für Scheidung und Scheidungsfolgesachen (etwa Versorgungsausgleich) regelmäßig im Laufe des Verfahrens vorläufig, und sodann nach Abschluß des Verfahrens endgültig fest.


Gebühren der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte
Die Höhe der Gebühren der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [RVG] oder nach einer besonderen Vereinbarung.
Besonderheiten gelten für Beratungs- und Prozess-/Verfahrenskostenhilfe sowie für Zahlungspflichten Dritter (insbesondere unterhaltsrechtlicher Mehr-/Sonderbedarf und Prozessfinanzierung).









Bundesamt für Justiz
Kosten der Gerichte und Behörden
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

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