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Rechtsprechung Bundesgerichtshof im Familienrecht und im Erbrecht 2021 - FD-Platzhalter-rund

Rechtsprechung Bundesgerichtshof im Familienrecht
und im Erbrecht 2021


Rechtsprechung Bundesgerichtshof im Familienrecht und im Erbrecht 2021 - FuR2022logo02
 






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Nichteheliche Lebensgemeinschaft; gemeinschaftsbezogene Zuwendung; Ausgleichsanspruch der Erben nach dem Tod des Zuwendenden; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

BGH, Beschluß vom 10. März 2021 - XII ZR 54/20
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Herausgabeanspruch des Eigentümers betreffend die Ehewohnung; zeitliche Grenze für Geltendmachung des Anspruchs auf nachehezeitliche Überlassung

BGH, Beschluß vom 10. März 2021 - XII ZB 243/20
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Anpassung des nachehelichen Unterhalts an veränderte Verhältnisse; Neubewertung eines Ehevertrages im Rahmen der Ausübungskontrolle; wesentliche Veränderungen der der Ausgangsentscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse

BGH, Beschluß vom 17. März 2021 - XII ZB 221/19
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Vaterschaftsanfechtungsverfahren des biologischen Vaters; Ausschluß von der Vertretung des Kindes; maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung zwischen rechtlichem Vater und Kind

BGH, Beschluß vom 24. März 2021 - XII ZB 364/19
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Geldwäschebekämpfung im Erbrecht; Anforderungen an eine Identitätsüberprüfung

BGH, Beschluß vom 20. April 2021 - XI ZR 511/19
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Verfahrensrecht; Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren; Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens; Einzelfallprüfung und Prüfungskriterien für die Beurteilung der Verfahrensführung des Gerichts; Abweichen von dem normierten Pauschalsatz aus Billigkeitsgründen bei Vorliegen besonderer Umstände in Verfahren wegen Sorge- und Umgangsrecht insbesondere gegenüber Kleinkindern

BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - III ZR 72/20
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Das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) ist ein Änderungsgesetz in dem Bereich des Familienrechts. Es wurde am 03.04.2009 verabschiedet, am 08.04.2009 im Bundesgesetzblatt (Teil I 700 ff) veröffentlicht, und trat am 01.09.009 in Kraft. Durch das Gesetz wurde der Versorgungsausgleich für alle Scheidungsverfahren neu geregelt, bei denen der Scheidungsantrag ab dem 01.09.2009 bei Gericht eingegangen war. Art. 1 enthält das neue Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz [VersAusglG]).
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