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Rechtsprechung zum UÄndG vom 21.12.2007  - FD-Logo-500

Rechtsprechung zum Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts [UÄndG] vom 21.12.2007




Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts [UÄndG] vom 21.12.2007 ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten; es enthält Änderungsregelungen zur Förderung des Kindeswohles, zur Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung und zur Vereinfachung des Unterhaltsrechts.


Insbesondere zu folgenden Brennpunktendes Unterhalts-Änderungsgesetzes sind seinerzeit eine Fülle obergerichtlicher Entscheidungen ergangen:

§ 1578: Veränderung des Maßstabs für die Bemessung des nachehelichen Unterhalts: Der bisherige (eheliche) Lebensstandard ist kein Maßstab mehr für die Bemessung des nachehelichen Unterhalts, sondern der nacheheliche Unterhalt ist regelmäßig nur mehr auf Ausgleich ehebedingter Nachteie ausgerichtet, und

Neuordnung der Erwerbsobliegenheiten, insbesondere des Unterhalts wegen Kinderbetreuung (§ 1570 und § 1615l BGB - Betreuungsunterhalt): Anforderungen an Berufstätigkeit neben bzw. nach Beendigung der Kinderbetreuung?

§ 1578b BGB - Begrenzung (Herabsetzung und/oder Befristung) des nachehelichen Unterhalts: Geschiedene Ehegatten sollen nach einer Übergangszeit nurmehr herabgesetzten oder auch keinen Unterhalt mehr erhalten, und im Regelfall soll der nacheheliche Unterhalt befristet werden.

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