Entscheidungen OLG Bremen 04/1980
GKG §§ 12, 17, 15; BRAGO § 9
Der Gegenstandswert einer Ehesache richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Parteien in dem Zeitpunkt des Verfahrensabschlusses, und nicht bei Verfahrensbeginn, weil wegen der besonderen Bemessungsumstände nach § 12 GKG eine endgültige Wertfestsetzung erst bei Abschluß der Instanz möglich ist, wenn alle Bemessungsfaktoren bekannt sind; außerdem kommt es wegen der erst bei Abschluß der Instanz eintretenden Fälligkeit der Kosten auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Parteien in diesem Zeitpunkt an.
OLG Bremen, Beschluß vom 8. April 1980 - 3 WF 9/80
JurBüro 1981, 243


Versorgungsausgleich; Übertragung von Rentenanwartschaften; Festsetzung des Gegenstandswertes des Beschwerdeverfahrens nach dem Beschwerdegegenstand.
BGB § 1587b; GKG §§ 1, 12, 14, 17a, 25; FGG § 12
1. Soweit es sich um eine zulässige Teilanfechtung der erstinstanzlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich handelt, ist streitwertmäßig nur der Beschwerdegegenstand maßgebend (streitiger Jahresbetrag, jedoch mindestens 1.000 DM).
2. Der Umstand, daß § 12 FGG das Beschwerdegericht zu der umfassenden Nachprüfung der Tatsachenfeststellungen verpflichtet, rechtfertigt nicht den Ansatz eines höheren Gegenstandswertes, weil sich dieser allein nach dem Umfang der Anfechtung richtet; insoweit hat der 5. Familiensenat des Oberlandesgerichts Bremen seine bisher vertretene Ansicht aufgegeben.
OLG Bremen, Beschluß vom 15. April 1980 - 3 UF 37/79


Verfahrensrecht; Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung des Vergleichswertes; Maßgeblichkeit des Rechtsverhältnisses der Parteien für den Vergleichswert; vergleichsweise Regelung über den Hausrat; Vereinbarung der Parteien über die Kosten des Ehescheidungsrechtsstreits als Nebenforderung; Bindungswirkung einer Kostenvereinbarung der Parteien im Sinne eines Prozeßvergleichs.
ZPO § 630; GKG § 12; BRAGO §§ 8, 36; HausrVO 21
Die Einigung der Parteien über die Kosten eines Scheidungsverbundverfahrens hat keinen besonderen Gegenstandswert (im Anschluß an OLG Bremen NJW 1962, 1163; gegen OLG München NJW 1960, 1959).
OLG Bremen, Beschluß vom 28. April 1980 - 5 WF 30/80
JurBüro 1981, 217


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