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Entscheidungen OLG Celle 01/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Celle 01/1980



Bürgerliches Recht; Bestätigungswille von Kontrahenten eines unvollständig beurkundeten Grundstückskaufvertrages iSv § 141 BGB.
BGB §§ 141, 313

Der Bestätigungswille von Kontrahenten eines unvollständig beurkundeten Grundstückskaufvertrags im Sinne von § 141 Abs. 1 BGB kommt hinreichend deutlich zum Ausdruck, wenn die Vertragschließenden in dem Bewußtsein seiner Mangelhaftigkeit den Vertrag in der Absicht ergänzen, hierdurch die volle Wirksamkeit in allen Punkten herbeizuführen.

OLG Celle, Beschluß vom 3. Januar 1980 - 4 Wx 39/79
DNotZ 1980, 414 = Rpfleger 1980, 101

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Grundbuchverfahren; Nachweis der Vollmacht (hier: Bevollmächtigung »für die Erklärung der Auflassung«).
BGB §§ 181, 925; GBO §§ 20, 29

Die Bevollmächtigung »für die Erklärung der Auflassung« bedeutet nicht notwendig, daß sie von dem Verkäufer erteilt wurde; der Antragsteller muß vielmehr dem Grundbuchamt gegenüber die zu dem Auflassungsvollzug erforderliche Vollmacht urkundlich mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Eindeutigkeit nachweisen.

OLG Celle, Beschluß vom 21. Januar 1980 - 4 Wx 2/80
Rpfleger 1980, 150

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