Entscheidungen OLG München 07/1980
BGB §§ 1603, 1615h; StVollzG §§ 43, 47, 51
Ein einkommens- und vermögensloser Strafgefangener, der eine längere Strafhaft (hier: ein Jahr und acht Monate) verbüßt, ist bei der gegenwärtigen Höhe des Arbeitsentgelts auch gegenüber einem minderjährigen Kind grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig.
OLG München, Urteil vom 24. Juli 1980 - 26 UF 547/79
DAVorm 1984, 77


Kosten und Gebühren; Anwaltswechsel nach Widerspruch gegen einen Urkundenmahnbescheid; Erstattungsfähigkeit der Gebühren des Mahnanwalts in Urkundenverfahren.
BRAGO §§ 39, 43; ZPO §§ 91, 103 ff, 600, 703a
Die Kosten des Mahnanwalts in Urkundenverfahren sind neben den Kosten des nach Widerspruchseinlegung beauftragten Prozeßbevollmächtigten dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger nach den Umständen einen Widerspruch zu der Erlangung eines Vollstreckungsbescheides unter Vorbehalt (§ 703 Abs. 2 Nr. 4 ZPO) erwarten mußte.
OLG München, Beschluß vom 31. Juli 1980 - 11 W 1743/80
JurBüro 1981, 74


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