Entscheidungen OLG Stuttgart 12/1980
ZPO § 125
Die Nachzahlungspflicht der armen Partei bemißt sich auch in dem bisherigen Recht unterliegenden Fällen nach der im Gesetz über die Prozeßkostenhilfe enthaltenen Tabelle.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 3. Dezember 1980 - 8 W 101/80
JurBüro 1981, 456 = Rpfleger 1981, 24 = Justiz 1981, 54 = DAVorm 1981, 317 [Ls]


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Rechtsschutzbedürfnis für Unterhaltsklagen.
BGB §§ 1601 ff; ZPO § 93
1. Auch soweit der Unterhaltsschuldner (hier: der eheliche Vater) die Unterhaltsforderung (hier: des volljährigen Kindes) regelmäßig freiwillig erfüllt, besteht für die Unterhaltsklage ein Rechtsschutzbedürfnis.
2. Der Unterhaltsschuldner hat dem Unterhaltsgläubiger auf dessen Verlangen im Rahmen des Zumutbaren auch außergerichtlich einen vollstreckbaren Titel über den vollen Unterhaltsanspruch zu verschaffen.
3. Bei der gebührenfreien Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung in vollstreckbarer Form (§§ 49, 50 JWG) mitzuwirken, ist dem Unterhaltsschuldner stets zuzumuten.
4. Verursacht die Schaffung des vollstreckbaren Unterhaltstitels Kosten, dann ist die Mitwirkung des Unterhaltsschuldners jedenfalls dann zumutbar, wenn über die Höhe des Unterhaltsanspruchs Streit besteht, und der Schuldner die Beurkundungskosten ohne Beeinträchtigung seines angemessenen eigenen Unterhaltsbedarfs aufbringen kann. Verweigert er in diesen Fällen Mitwirkung, dann hat er im Sinne von § 93 ZPO die Erhebung der Klage veranlaßt.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 16. Dezember 1980 - 16 WF 188/80
Justiz 1981, 210 = DAVorm 1981, 690 [Ls]


Kosten und Gebühren; kein Reisekostenersatz für den Armenanwalt bei Terminswahrnehmung in Ehesachen innerhalb des Landgerichtsbezirks.
BRAGO § 126
In Ehe- und Scheidungsfolgesachen ist ein Rechtsanwalt als im Sinne von § 126 Abs. 1 S. 2 BRAGO bei allen Familiengerichten seines Landgerichtsbezirks zugelassen anzusehen mit der Folge, daß er als Armenanwalt keinen Anspruch auf Reisekostenersatz für die Terminswahrnehmung bei einem auswärtigen, zu seinem Landgerichtsbezirk gehörenden Familiengericht hat.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 19. Dezember 1980 - 8 W 336/80
Rpfleger 1981, 205 = Justiz 1981, 86


Adoptionsrecht; Volljährigenadoption; treuwidrige Verhinderung des Bedingungseintritts bei einem aufschiebend bedingten Vermächtnis.
BGB §§ 162, 1741 ff, 1767 ff, 2177, 2179
1. Zu der treuwidrigen Verhinderung des Bedingungseintritts bei einem aufschiebend bedingten Vermächtnis.
2. Zu der Annahme eines Volljährigen als Kind.
OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Dezember 1980 - 4 U 88/80
FamRZ 1981, 818


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