Entscheidungen OLG Celle 10/1980
BGB §§ 387, 1587a, 1587b
1. Tritt die Erwerbsunfähigkeit und damit das Ausscheiden aus dem Betrieb erst nach dem Ende der Ehezeit ein, so ist die Berechnung der in der Ehezeit erworbenen Anwartschaft auf das betriebliche Altersgeld nach § 1587a Abs. 2 Nr. 3 a) BGB vorzunehmen.
2. Die jährliche Anpassung der Betriebsrente mindestens in Höhe der Steigerung der Lebenshaltungskosten unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist nicht der Steigerung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar.
3. Gegenüber dem Anspruch auf Begründung einer Rentenanwartschaft durch Beitragszahlung kann nicht mit einer Geldforderung aufgerechnet werden.
OLG Celle, Beschluß vom 7. Oktober 1980 - 12 UF 196/80
FamRZ 1981, 369


Versorgungsausgleich; Leistungen nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte.
BGB §§ 1587a, 1587b; GAL § 2; GG Art. 3, Art. 6
1. Die Leistungen nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) sind keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Die erworbene Anwartschaft ist auszugleichen, auch wenn sie noch nicht »unverfallbar« ist.
2. Die Berechnung der in der Ehezeit erworbenen Anwartschaft bestimmt sich nach § 1587a Abs. 2 Nr. 4 b) BGB.
3. Es ist nicht verfassungswidrig, daß der Ausgleich der Anwartschaften aus der landwirtschaftlichen Altershilfe durch Begründung einer Rente mittels Beitragszahlung erfolgt.
OLG Celle, Beschluß vom 10. Oktober 1980 - 12 UF 65/80
FamRZ 1981, 166


Adoptionsrecht; Kindesunterhalt bei Adoption; adoptionsbedingter Wegfall von Renten eines Kindes; Zahlung einer rückständigen Unterhaltsverpflichtung nach einer Adoption; Ablehnung des Angebots verbunden mit einem neuen Antrag im Rahmen einer Unterhaltszahlung; Gestattung einer Sicherheitsleistung durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft an eine Bank.
BGB §§ 150, 1754, 1755
Die Unterhaltsansprüche eines Kindes gegen seine leiblichen Eltern, die bis zu dem Zeitpunkt der Adoption entstanden sind, erlöschen durch eine Adoption nicht. § 1755 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB steht dieser Auffassung nicht entgegen.
OLG Celle, Urteil vom 13. Oktober 1980 - 19 UF 109/80
FamRZ 1981, 604


Kosten und Gebühren; Löschungsgebühr bei Nichtmitübertragung des Rechts.
KostO § 68; GBO § 46
Die Löschungsgebühr des § 68 KostO entsteht auch in dem Fall, daß die Löschung eines Rechts im Grundbuch durch Nichtmitübertragung auf ein neues Grundbuchblatt erfolgt.
OLG Celle, Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 8 Wx 11/80
JurBüro 1984, 265


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