Entscheidungen OLG Frankfurt 11/1980
BGB §§ 1671, 1791b; JWG § 11
Soll das Jugendamt für ein eheliches Kind zum Vormund bestellt werden, so entscheidet bei der Auswahl des zuständigen Jugendamtes allein das Wohl des Kindes.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 3. November 1980 - 1 UF 86/80
DAVorm 1981, 143


Verfahrensrecht; Festsetzung des Streitwertes eines Verfahrens auf Regelung der elterlichen Sorge bei mehreren Kindern.
GKG § 12
Bei der Streitwertbemessung für das Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge, durch das mehrere Kinder betroffen sind, ist nur dann ein Zuschlag zu dem Ausgangswert vorzunehmen, wenn die Mehrzahl der Kinder den Umfang des Verfahrens beeinflußt.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 11. November 1980 - 1 WF 73/80
JurBüro 1981, 245


Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußbeschwerde in Verfahren über den Versorgungsausgleich.
ZPO §§ 522, 621e, 629a
In Verfahren über den Versorgungsausgleich ist die unselbständige Anschlußbeschwerde zulässig.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 17. November 1980 - 1 UF 338/79
FamRZ 1981, 291


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