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Entscheidungen OLG München 11/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG München 11/1980



Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Leistungsfähigkeit eines Rechtsanwalts für Unterhalt gemäß §§ 1572, 1573 BGB nach Aufgabe seiner Anwaltstätigkeit; Ansatz fiktiven Arbeitseinkommens; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1579 BGB bei Anhängigmachung behördlicher Verfahren etc gegen den Unterhaltsschuldner.
BGB §§ 1569, 1572, 1573, 1578, 1579, 1581

1. Bestehen bei einem Rechtsanwalt, der seine Praxis aufgegeben hat, Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit zu der Zahlung von Unterhalt, dann geht das zu seinen Lasten: Er muß sich bei nicht ausreichendem tatsächlichen Einkommen ein fiktives Einkommen anrechnen lassen.
2. Der Unterhaltsanspruch wird selbst durch eine direkte Strafanzeige gegen den Unterhaltspflichtigen regelmäßig nicht ausgeschlossen.

OLG München, Urteil vom 17. November 1980 - 2 UF 1193/78
FamRZ 1981, 154

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Abstammungsrecht; Restitutionsklage in Kindschaftssachen gegen ein rechtskräftiges Urteil über die Vaterschaft.
ZPO § 641i

Die Restitutionsklage nach § 641i ZPO gegen ein rechtskräftiges Urteil über die Vaterschaft ist dann zulässig, wenn die Partei ein »neues Gutachten« über die Vaterschaft vorlegt. Ausreichend ist, daß das neue Gutachten in Verbindung mit dem in dem früheren Verfahren erhobenen Beweis möglicherweise eine andere Entscheidung herbeigeführt haben würde.

OLG München, Urteil vom 25. November 1980 - 4 U 359/80
DAVorm 1981, 140

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