Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Düsseldorf 05/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Düsseldorf 05/1980



Ehescheidung; Anwendung von Härteklauseln; Wertung des Versorgungsinteresses für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung; keine Anwendung der Härteklausel nach § 1568 BGB aufgrund des Versorgungsinteresses eines Ehepartners.
BGB § 1568

1. Der Zweck der Härteklausel des § 1568 Abs. 1 BGB kann bezüglich materieller Härten infolge ihrer zeitlicher Befristung nur darin gesehen werden, eine Scheidung zur Unzeit zu verhindern und dem nicht scheidungswilligen Ehegatten eine Übergangszeit zu gewähren, damit er sich auf die neue Situation nach der Scheidung einstellen kann.
2. Das Versorgungsinteresse eines nicht scheidungswilligen Ehegatten liegt auch dann nicht im Schutzbereich der Norm des § 1568 Abs. 1 BGB, wenn im Falle der Scheidung ein Versorgungsausgleich zu seinen Gunsten nicht durchgeführt werden kann.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2. Mai 1980 - 6 UF 21/80
FamRZ 1980, 780

Speichern Öffnen due-1980-05-02-021-80.pdf (65,78 kb)
_______________

Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Ausschluß des Unterhaltsanspruchs aus schwerwiegenden Gründen (Verlassen der Familie durch den Unterhalt begehrenden Ehegatten zum Zwecke der Aufnahme und Aufrechterhaltung eines ehebrecherischen Verhältnisses trotz dessen späterer Beendigung).
BGB §§ 1361, 1579

Ein schwerwiegender Grund, der zur Versagung eines Unterhaltsanspruchs führen kann, liegt dann vor, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner die Familie verlassen hat, um ein ehebrecherisches Verhältnis aufzunehmen und aufrecht zu erhalten, und zwar auch dann, wenn dieses Verhältnis später beendet wird.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 1980 - 1 UF 309/79
FamRZ 1980, 779

Speichern Öffnen due-1980-05-13-309-79.pdf (54,59 kb)
_______________

Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners bei Ansatz von eheprägenden Kreditverbindlichkeiten über das übliche Maß hinaus; Zulässigkeit einer gewissen Verkürzung der Arbeitszeit für den getrennt lebenden Ehemann wegen Notwendigkeit der Selbstversorgung.
BGB § 1361

1. Hat die unterhaltsberechtigte Ehefrau vor der Trennung der Ehegatten im Vertrauen auf den Fortbestand ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse der Eingehung von Kreditverbindlichkeiten zugestimmt, so ist der Ehemann im Verhältnis zu ihr nicht berechtigt, sein Einkommen nach der Trennung dadurch erheblich zu verringern, daß er nur noch die normale Arbeitszeit ableistet und von der Möglichkeit, Überstunden zu machen, ohne Grund keinen Gebrauch mehr macht, wenn dadurch eine unzumutbare Beschränkung ihres Unterhaltsanspruchs eintritt.
2. Eine gewisse Verkürzung der Arbeitszeit ist dem getrennt lebenden Ehemann allerdings zuzugestehen, soweit er sich selbst versorgen muß.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Mai 1980 - 5 UF 379/79
FamRZ 1981, 38

Speichern Öffnen due-1980-05-14-379-79.pdf (55,98 kb)
_______________

Kosten und Gebühren; Anwaltsgebühren bei Anerkenntnis der beklagten Partei aufgrund Erörterung der Sache in der mündlichen Verhandlung.
BRAGO §§ 31, 33

Eine (volle) Erörterungsgebühr für eine Erörterung der Sach- und Rechtslage entsteht auch dann, wenn die beklagte Partei aufgrund dieser Erörterung den Klageanspruch anerkennt. Die außerdem durch das Anerkenntnis entstehende halbe Verhandlungsgebühr ist auf die Erörterungsgebühr anzurechnen (im Anschluß an OLG Frankfurt JurBüro 1980, 565, und OLG Bamberg JurBüro 1979, 710, gegen OLG Koblenz JurBüro 1977, 1392).

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 22. Mai 1980 - 6 WF 71/80
AnwBl 1980, 368

Speichern Öffnen due-1980-05-22-071-80.pdf (58,21 kb)
_______________

Armenrecht; Umfang der Bewilligung und der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Falle eines Vergleichsabschlusses.
ZPO § 114; BRAGO §§ 23, 122

Ein bereits in der Antragsschrift gestelltes Armenrechtsgesuch enthält nicht den Antrag auf Bewilligung des Armenrechts und Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen etwaigen Vergleichsabschluß.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 22. Mai 1980 - 6 WF 73/80
JurBüro 1981, 399

Speichern Öffnen due-1980-05-22-073-80.pdf (42,43 kb)
_______________

Armenrecht; Beiordnung eines Rechtsanwalts in Sorgerechtsverfahren insbesondere aus dem Gesichtspunkt der »Waffengleichheit«.
BGB §§ 1671, 1672; FGG §§ 12, 14; ZPO §§ 114, 116b

In einem isoliert betriebenen Sorgerechtsverfahren (§§ 1671, 1672 BGB) ist einer armen Partei in aller Regel ein Rechtsanwalt beizuordnen, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der »Waffengleichheit« dann, wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 22. Mai 1980 - 6 WF 80/80
FamRZ 1980, 1065

Speichern Öffnen due-1980-05-22-080-80.pdf (49,34 kb)
_______________

Eheschließung; Ehehindernis; Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses; Nichtableistung des Wehrdienstes in Belgien.
EGBGB Art. 13; EheG § 10

Die Nichtableistung des Wehrdienstes ist in Belgien kein Ehehindernis; deshalb darf die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht von der Vorlage einer Milizbescheinigung der belgischen Behörden abhängig gemacht werden.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 23. Mai 1980 - 3 VA 6/80
StAZ 1980, 308

Speichern Öffnen due-1980-05-23-006-80.pdf (53,99 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Verhältnis der Kostenentscheidung im Scheidungsurteil zur einstweiligen Anordnung betreffend Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses; »anderweitige Regelung« iSd § 620f ZPO.
BGB §§ 1360a, 1361; ZPO § 620f

1. Eine einstweilige Anordnung über die Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses wird durch die Kostenentscheidung des Scheidungsurteils nicht kraftlos.
2. Als »anderweitige Regelung« im Sinne des § 620f ZPO ist erst eine endgültige Entscheidung darüber anzusehen, wer die vorgeschossenen Kosten letztlich zu tragen hat.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 23. Mai 1980 - 1 WF 98/80
FamRZ 1980, 815

Speichern Öffnen due-1980-05-23-098-80.pdf (58,82 kb)
_______________

Versorgungsausgleich; Ausgleich von Anwartschaften bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.
BGB §§ 1587, 1587a, 1587b

Solange bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist, wird in dem Versorgungsausgleich nach § 1587b Abs. 3 BGB nicht die - dynamische - Versorgungsrente, sondern die - nichtdynamische - Versicherungsrente einbezogen.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 25. Mai 1980 - 4 UF 139/79

Speichern Öffnen due-1980-05-25-139-79.pdf (55,06 kb)
_______________

Verfahrensrecht; unzulässige Verweigerung von Rechtshilfe bei Regelung der elterlichen Sorge (hier: Ersuchen um Anhörung eines minderjährigen Kindes im Wege der Rechtshilfe).
GVG §§ 158, 159; FGG §§ 2, 50b

Das zur Vorbereitung einer Entscheidung über das elterliche Sorgerecht an ein anderes Familiengericht ergangene Ersuchen, im Wege der Rechtshilfe ein minderjähriges Kind anzuhören, darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, gemäß § 50b FGG müsse der mit der Entscheidung befaßte Richter selbst das Kind anhören.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28. Mai 1980 - 2 WF 76/80
FamRZ 1980, 934

Speichern Öffnen due-1980-05-28-076-80.pdf (50,77 kb)
_______________

Abstammungsrecht; Rechtskraftwirkung eines klageabweisenden Urteils aufgrund der Anfechtungsklage des Mannes.
BGB §§ 1600i, 1600m, 1600o; ZPO §§ 322, 640d, 640h

Die Rechtskraft des Urteils, durch das eine Klage des Mannes auf Anfechtung seines Vaterschaftsanerkenntnisses abgewiesen worden ist, steht der Anfechtungsklage des Kindes auch dann nicht entgegen, wenn das Urteil damit begründet worden ist, die Nichtvaterschaft sei nicht feststellbar.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28. Mai 1980 - 3 W 121/80
FamRZ 1980, 831 = NJW 1980, 2760

Speichern Öffnen due-1980-05-28-121-80.pdf (74,91 kb)
Entscheidungen OLG Düsseldorf 05/1980 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel