Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Köln 06/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln 06/1980



Ehescheidung; Verfahrensrecht; Rechtsmittel; keine Zurückverweisung nach § 629b ZPO nach Einigung der Parteien über die Folgesachen in der Rechtsmittelinstanz.
ZPO § 629b

Hat das Familiengericht einen Scheidungsantrag abgewiesen, dann kann ihm das Oberlandesgericht trotz § 629b Abs. 1 ZPO auf die Berufung hin stattgeben, wenn die Voraussetzungen der Scheidung gegeben sind, und wenn sich die Beteiligten über alle notwendigen und anhängigen Folgesachen geeinigt haben, bzw. wenn diese in der Berufungsinstanz erledigt bzw. entscheidungsreif sind.

OLG Köln, Urteil vom 19. Juni 1980 - 14 UF 86/79
FamRZ 1980, 1048 = JMBl NW 1980, 272

Speichern Öffnen koe-1980-06-19-086-79.pdf (54,26 kb)
Entscheidungen OLG Köln 06/1980 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel