Entscheidungen OLG Köln 06/1980
Ehescheidung; Verfahrensrecht; Rechtsmittel; keine Zurückverweisung nach § 629b ZPO nach Einigung der Parteien über die Folgesachen in der Rechtsmittelinstanz.
ZPO § 629b
ZPO § 629b
Hat das Familiengericht einen Scheidungsantrag abgewiesen, dann kann ihm das Oberlandesgericht trotz § 629b Abs. 1 ZPO auf die Berufung hin stattgeben, wenn die Voraussetzungen der Scheidung gegeben sind, und wenn sich die Beteiligten über alle notwendigen und anhängigen Folgesachen geeinigt haben, bzw. wenn diese in der Berufungsinstanz erledigt bzw. entscheidungsreif sind.
OLG Köln, Urteil vom 19. Juni 1980 - 14 UF 86/79
FamRZ 1980, 1048 = JMBl NW 1980, 272


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