Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Köln 01/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln 01/1980



Erbrecht; Annahme der Erbeinsetzung gegen die Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB; Notwendigkeit zweifelsfreier Feststellung von Vorstellung und Wille des Erblassers; kein Erfahrungssatz bezüglich ersatzloser Enteignung von Vermögen in der DDR.
BGB § 2087

1. Vorstellung und Wille des Erblassers müssen zweifelsfrei festzustellen sein, um entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB, die im Zweifel eingreift, eine Erbeinsetzung annehmen zu können.
2. Es besteht kein Erfahrungssatz des Inhalts, daß Erblasser, deren Vermögen in der DDR ersatzlos enteignet worden ist, diese Verluste als rechtens und endgültig in ihre Vorstellung aufnehmen.

OLG Köln, Beschluß vom 21. Januar 1980 - 2 Wx 92/79

Speichern Öffnen koe-1980-01-21-092-79.pdf (50,56 kb)
Entscheidungen OLG Köln 01/1980 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel