Entscheidungen OLG Bremen 11/1980
Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Rechtsbehelf gegen Ablehnung der Abänderung eines Unterhaltstitels im Vereinfachten Verfahren.
ZPO § 641m; RPflG § 11
ZPO § 641m; RPflG § 11
1. Auch die Ablehnung der Abänderung eines Unterhaltstitels im Vereinfachten Verfahren aus materiell-rechtlichen Gründen ist nach § 641m Abs. 3 S. 2 ZPO unanfechtbar.
2. Hat der Rechtspfleger entschieden, dann ist der Amtsrichter zu der Entscheidung über die Erinnerung berufen.
OLG Bremen, Beschluß vom 21. November 1980 - (1) III AR 14/80
Rpfleger 1981, 116


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