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Entscheidungen OLG Schleswig 01/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Schleswig 01/1980



Ehescheidung; Antrag italienischer Eheleute in Deutschland auf Trennung von Tisch und Bett.
ZPO §§ 606, 606b; GVG § 23b; EGBGB Art. 17

1. Besitzt in einem familienrechtlichen Verfahren wegen Trennung und Scheidung keine der Parteien die deutsche Staatsangehörigkeit, dann steht dem deutschen Gericht die internationale Zuständigkeit zu (§ 606b Nr. 1 ZPO).
2. Das Familiengericht kann grundsätzlich auf eine Trennung von Tisch und Bett nach italienischem Recht erkennen, da das Trennungsbegehren in dem deutschen Internationalen Privatrecht dem Anwendungsbereich von Art. 17 EGBGB unterfällt, der für Ehen mit Auslandsberührung das jeweils maßgebliche Scheidungsstatut beruft.

OLG Schleswig, Urteil vom 8. Januar 1980 - 8 UF 39/79
DAVorm 1982, 709 = SchlHA 1982, 74

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Unterhaltsrecht; Unterhaltsabänderungsklage; Aktivlegitimation des Sozialhilfeträgers.
ZPO § 323; BSHG § 90

Der Träger der Sozialhilfe, der den Unterhaltsanspruch auf sich übergeleitet hat, kann Abänderungsklage erheben.

OLG Schleswig, Urteil vom 8. Januar 1980 - 8 UF 98/78
SchlHA 1980, 45 = DAVorm 1980, 246 [Ls]

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Versorgungsausgleich; Antrag auf Kontenklärung als notwendiger Inhalt der Auskunft zum Versorgungsausgleich.
BGB § 1587e; FGG §§ 12, 53b

Zu einer Auskunft zum Versorgungsausgleich gehört auch der Antrag auf Kontenklärung.

OLG Schleswig, Beschluß vom 11. Januar 1980 - 8 WF 372/79
SchlHA 1980, 71

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Kosten und Gebühren; Beiordnung eines Verkehrsanwalts für Unterhaltsstreitigkeiten im ersten Rechtszug.
ZPO § 116a

Auch eine arme Partei darf nicht auf eine ausschließlich schriftliche Information verwiesen werden, sondern muß die Möglichkeit haben, ihre Unterhaltssache - jedenfalls einmal - mit einem Rechtsanwalt mündlich zu erörtern.

OLG Schleswig, Beschluß vom 18. Januar 1980 - 8 WF 6/80
SchlHA 1980, 55

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Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Anspruch auf Wertermittlung bei Beendigung des Güterstandes durch einen Sachverständigen; Kosten der Inanspruchnahme eines Sachverständigen.
BGB §§ 1377, 1379

1. Ein Ehegatte kann im Rahmen des Zugewinnausgleichs von dem anderen verlangen, daß der Wert des Endvermögens durch einen Sachverständigen ermittelt wird.
2. Die durch die Hinzuziehung des Sachverständigen entstehenden Kosten trägt derjenige Ehegatte, der die Wertermittlung durch den Sachverständigen verlangt.

OLG Schleswig, Beschluß vom 29. Januar 1980 - 8 UF 213/77
SchlHA 1980, 70

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Ehewohnung und Hausrat; Zuweisung der ehelichen Wohnung vor Anhängigkeit eines Eheverfahrens.
HausrVO §§ 1, 18a; ZPO §§ 620, 620a

Für die Zuweisung der ehelichen Wohnung unter Ehegatten gibt es, solange kein Eheverfahren anhängig ist, keine gesetzliche Grundlage.

OLG Schleswig, Beschluß vom 31. Januar 1980 - 10 UF 305/79
SchlHA 1980, 55 = WuM 1981, 47

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