Entscheidungen OLG Frankfurt 05/1980
ZPO § 42
Der Streit eines Richters mit dem Prozeßbevollmächtigten einer Partei in einer anderen Sache kann nur dann einen Ablehnungsgrund für die Partei bilden, wenn sich aus dem Verhalten des Richters ergibt, daß er seine Meinungsverschiedenheiten mit dem Prozeßbevollmächtigten auch der Partei nachträgt.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 5. Mai 1980 - 3 WF 48/80


Elterliche Sorge; Voraussetzungen für die Entziehung der elterlichen Gewalt; Verwirkung des Beschwerderechts; Rechtsanwendung durch das Beschwerdegericht bei Gesetzesänderungen.
BGB §§ 1632, 1666; FGG § 27; ZPO § 550
1. Zu der Verwirkung des Beschwerderechts sind neben einem längeren Zeitablauf noch besondere Umstände erforderlich, nach denen die Beteiligten sich auf den durch die angefochtene Entscheidung geschaffenen Zustand einrichten durften, und sich auch eingerichtet haben.
2. Eine Gesetzesverletzung ist von dem Rechtsbeschwerdegericht nach dem zu der Zeit seiner Entscheidung geltenden Recht zu beurteilen.
3. Das natürliche Vorrecht der leiblichen Eltern zu der Pflege und Erziehung der Kinder muß nur dann zurücktreten, wenn eine Aufenthaltsänderung zu nicht unerheblichen körperlichen und seelischen Schäden führen kann.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 9. Mai 1980 - 20 W 113/80
FamRZ 1980, 826 = OLGZ 1980, 425


Elterliche Sorge; Sorgerechtsverfahren; Anhörung des Kindes durch den ersuchten Richter; Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens.
BGB § 1666; FGG § 50b; GVG § 158
1. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer nicht schlechthin unzulässigen Rechtshilfehandlung gegeben sind, hat das ersuchende Gericht zu beurteilen.
2. Die Anhörung nach § 50b FGG ist auch durch den ersuchten Richter zulässig.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 9. Mai 1980 - 20 W 259/80
Rpfleger 1980, 391


Erbrecht; wirksamer Erbvertrag ohne ausdrückliche Annahmeerklärung.
BGB § 2276
Ein Erbvertrag kann auch ohne ausdrückliche Annahmeerklärung wirksam sein, wenn im Wege der Auslegung eine solche Erklärung in der Urkunde zu finden ist (gegen OLG Oldenburg DNotZ 1966, 249).
OLG Frankfurt, Beschluß vom 20. Mai 1980 - 20 W 114/80
OLGZ 1980, 404 = Rpfleger 1980, 344


Vormundschaft und Pflegschaft; Genehmigung des Verzichts des Pfleglings auf Darlehensrückzahlung gegen Einräumung eines Altenteils.
BGB §§ 1093, 1812; GBO § 49
Der Verzicht des Pfleglings auf die Rückzahlung eines Darlehens kann vorzugsweise vor der Begründung eines Miteigentumsanteils oder einer Hypothekenbestellung gegen die Einräumung eines erstrangigen lebenslänglichen Auszugsrechts (Altenteils) vormundschaftsgerichtlich genehmigt werden.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 28. Mai 1980 - 20 W 35/80
Rpfleger 1980, 387


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