Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Hamburg 08/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamburg 08/1980



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltsbedarf eines in Ausbildung befindlichen Kindes; Unzulässigkeit einfacher Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle.
BGB § 1610

1. Die Höhe des angemessenen Unterhalts eines in Ausbildung befindlichen volljährigen Kindes kann nicht durch einfache Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bestimmt werden.
2. Orientierungshilfen für die Festlegung des Unterhaltsbedarfs dieser Kinder geben die Regelungen über die staatliche Ausbildungsförderung. Da die Förderungssätze jedoch nur die Mindestbedürfnisse von Auszubildenden abdecken, jedoch ein Anspruch auf angemessenen Unterhalt besteht, sind diese Sätze angemessen zu erhöhen; der Unterhaltsbedarf eines nicht in dem Hause der Eltern wohnenden volljährigen Kindes wird daher nicht unter 700 DM liegen.

OLG Hamburg, Beschluß vom 7. August 1980 - 15 WF 180/79
FamRZ 1981, 71 = NJW 1981, 878 [Ls]

Speichern Öffnen hh-1980-08-07-180-79.pdf (56,88 kb)
_______________

Kosten und Gebühren; Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten; Geltendmachung von Aufwendungen für Privatgutachter im Kostenfestsetzungsverfahren.
ZPO § 91; BRAGO §§ 27, 31

1. Der Senat bleibt dabei, daß die Anfertigung von Fotokopien, die nach § 131 ZPO den Schriftsätzen beigefügt werden, eine Leistung des Rechtsanwalts darstellt, die grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten wird.
2. Werden Aufwendungen für einen Privatgutachter als materiell-rechtlicher Schadensersatzanspruch in den Rechtsstreit eingeführt, so können sie, wenn der Rechtsstreit in der Hauptsache verglichen wird, nicht im Kostenfestsetzungsverfahren als Vorbereitungskosten und damit als prozessualer Kostenerstattungsanspruch geltend gemacht werden.
3. Aufwendungen für einen Privatgutachter außerhalb des Gegenstandes des Rechtsstreits können als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung anzusehen sein.

OLG Hamburg, Beschluß vom 20. August 1980 - 8 W 163/80
JurBüro 1981, 439 = MDR 1981, 58 = ZfSch 1981, 80 = VersR 1981, 360 [Ls]

Speichern Öffnen hh-1980-08-20-163-80.pdf (56,49 kb)
_______________

Armenrecht; Bewilligung für Folgesachen bei hinreichender Aussicht auf Erfolg; Besonderheiten für das Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge.
ZPO §§ 114, 623, 624

1. § 624 Abs. 2 ZPO hindert das Prozeßgericht nicht an der Prüfung, ob die Rechtsverfolgung (Rechtsverteidigung) der armen Partei in einer Folgesache hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
2. In dem Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge kann eine großzügigere Handhabung geboten sein: Dort mag es nur darauf ankommen, ob der beteiligte Ehegatte die Sache voraussichtlich auf irgendeine Weise zu seinen Gunsten wird beeinflussen können.

OLG Hamburg, Beschluß vom 21. August 1980 - 2 WF 92/80
FamRZ 1981, 581

Speichern Öffnen hh-1980-08-21-092-80.pdf (59,37 kb)
Entscheidungen OLG Hamburg 08/1980 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel