Entscheidungen OLG Zweibrücken 08/1980
ZPO § 321
Über den Antrag eines Beteiligten, die weitere Beschwerde zuzulassen, kann nicht nach § 321 ZPO entschieden werden. Der Antrag ist ohne mündliche Verhandlung als unzulässig zu verwerfen.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 11. August 1980 - 6 UF 57/80
FamRZ 1980, 1144


Verfahrensrecht; Ehescheidung; Scheidungsverbund; Regelung von Folgesachen; Anspruch auf Auskunfterteilung (§ 1379 BGB); Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung; Anspruch auf Zugewinnausgleich.
BGB §§ 1373 ff, 1379; ZPO §§ 623, 629
Zu der »Verbundenentscheidung« im Sinne des § 629 Abs. 1 ZPO gehört - falls er gemäß § 623 Abs. 2 ZPO rechtzeitig anhängig gemacht worden ist - nur der Zugewinnausgleichsanspruch als solcher, nicht aber der Anspruch auf Auskunfterteilung (§ 1379 BGB), und der weitere Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 15. August 1980 - 2 UF 61/79
FamRZ 1980, 1142


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern.
BGB § 1612
1. Das volljährige, auf Unterhaltsleistungen der Eltern angewiesene Kind ist gehalten, seine Lebensführung in einer mit den Verhältnissen des Elternhauses zu vereinbarenden Weise einzurichten.
2. Die Grenzen des Bestimmungsrechts sind überschritten, wenn die Eltern das natürliche Bestreben des Kindes, selbständig zu werden, und sich von den Eltern zu lösen, dadurch durchkreuzen, daß sie es durch die Unterhaltsbestimmung an das Elternhaus binden.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 27. August 1980 - 3 W 99/80
FamRZ 1981, 494


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