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Entscheidungen OLG Celle 11/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Celle 11/1980



Versorgungsausgleich; Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Hannover; Rechtsnatur der Versorgungsanwartschaften nach dem Gemeindebeschluß vom 15. März 1904; Herabsetzung der Ausgleichsforderung.
BGB §§ 1587a, 1587b, 1587c; 1. EheRG Art. 12; EheG § 48

1. Nach Art. 12 Nr. 3 Abs. 3 des 1. EheRG kann der Ausgleichsanspruch bis auf die Hälfte der in der Trennungszeit erworbenen Ansprüche herabgesetzt werden, wenn die Ehe allein wegen des Widerspruchs des ausgleichsberechtigten Ehegatten nicht geschieden werden durfte, und die uneingeschränkte Durchführung des Ausgleichs für den Ausgleichspflichtigen auch unter Berücksichtigung der Interessen des ausgleichsberechtigten Ehegatten grob unbillig wäre.
2. Anwartschaften nach dem Beschluß der Landeshauptstadt Hannover vom 15. März 1904 betreffend die Bewilligung von Ruhegeld und Hinterbliebenenversorgung für die ohne Pensionsberechtigung in dem Dienst der Stadt Hannover dauernd beschäftigten Personen stellen eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen im Sinne von § 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB dar, die nach § 1587b Abs. 2 BGB durch Quasi-Splitting auszugleichen ist.
3. Zu der Herabsetzung der Ausgleichsforderung.

OLG Celle, Beschluß vom 20. November 1980 - 10 UF 107/80
NdsRpfl 1981, 37

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Familienvermögensrecht; Antrag eines Miteigentümers auf Teilungsversteigerung als Verfügung über das Miteigentum; Teilungsversteigerung als Gesamtvermögensverfügung; Einwilligungserfordernis bei Verfügung über das gesamte Vermögen; Verstoß gegen eheliche Gemeinschaftsverpflichtungen.
BGB § 1365; ZVG § 180

1. Der Antrag eines Miteigentümers auf Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft an einem Grundstück ist nur Verfahrensvoraussetzung, nicht jedoch Verfügung über den Miteigentumsanteil.
2. Stellt der Miteigentumsanteil praktisch das gesamte Vermögen des Antragstellers dar, dann kann sich der Ehegatte gegen die Versteigerung in entsprechender Anwendung des § 1365 BGB nur im Wege der Widerspruchsklage wenden, weil die eherechtliche Zustimmungsbedürftigkeit in dem Zwangsversteigerungsverfahren nicht geprüft werden kann (im Anschluß an OLG Hamm Rpfleger 1979, 20).

OLG Celle, Beschluß vom 21. November 1980 - 4 W 98/80
Rpfleger 1981, 69

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