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Entscheidungen OLG Bamberg 07/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Bamberg 07/1980



Kosten und Gebühren; Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Mehrkosten bei Anwaltswechsel vom Mahnverfahren zum Streitverfahren.
ZPO § 91

1. Die sich bei dem Übergang von dem Mahnverfahren zu dem Streitverfahren ergebenden anwaltlichen Mehrkosten sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger nicht mit der Einlegung von Rechtsbehelfen zu rechnen brauchte.
2. An der Erstattungsfähigkeit dieser Mehrkosten ändert der Umstand nichts, daß der den Mahnbescheid beantragende Gläubigervertreter seinen Wohnort nicht an dem Sitze der Gläubigerin hat.

OLG Bamberg, Beschluß vom 14. Juli 1980 - 3 W 42/80
JurBüro 1981, 142

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