Entscheidungen OLG Nürnberg 05/1980
Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten; schuldrechtlicher Versorgungsausgleich.
BGB §§ 1587, 1587a, 1587b
BGB §§ 1587, 1587a, 1587b
Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß bei einem Soldaten auf Zeit, jedenfalls solange dieser aus seinem Dienstverhältnis bei der Bundeswehr noch nicht ausgeschieden ist, die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs nicht möglich ist, sondern die Parteien auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu verweisen sind.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 28. Mai 1980 - 11 UF 782/80


Aktuelles
Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel