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Entscheidungen OLG Nürnberg 05/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Nürnberg 05/1980



Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten; schuldrechtlicher Versorgungsausgleich.
BGB §§ 1587, 1587a, 1587b

Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß bei einem Soldaten auf Zeit, jedenfalls solange dieser aus seinem Dienstverhältnis bei der Bundeswehr noch nicht ausgeschieden ist, die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs nicht möglich ist, sondern die Parteien auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu verweisen sind.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 28. Mai 1980 - 11 UF 782/80

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