Entscheidungen OLG Bamberg 03/1980
BGB § 1567
Verbüßt ein Ehegatte eine Strafhaft, dann kann »Getrenntleben« im Sinne von § 1567 Abs. 1 BGB nur dann angenommen werden, wenn einer der Ehegatten frei erkennbar zum Ausdruck bringt, daß er die häusliche Gemeinschaft mit dem anderen Ehegatten nicht aufrechterhalten will.
OLG Bamberg, Beschluß vom 5. März 1980 - 2 UF 45/80
FamRZ 1981, 52


Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Erörterungsgebühr in Verfahren der einstweiligen Anordnung.
ZPO §§ 620, 620a; BRAGO § 31
In dem Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO kann eine Erörterungsgebühr nur dann entstehen, wenn in diesem Verfahren ausdrücklich eine mündliche Verhandlung angeordnet wurde, oder wenn ausnahmsweise zweifelsfreie Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, daß das Gericht in diesem Verfahren eine mündliche Verhandlung abhalten wollte.
OLG Bamberg, Beschluß vom 19. März 1980 - 2 WF 26/80
JurBüro 1980, 67


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