Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Nürnberg 12/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Nürnberg 12/1980



Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Scheidung der Ehe aufgrund Verschuldens des Ehepartners; Herabsetzung des Unterhalts wegen vorübergehender mangelnder Leistungsfähigkeit; Abänderung des angemessenen Unterhalts.
EheG § 58 EheG; 1. EheRG Art. 12 Nr. 3

1. Maßgebend für den angemessenen Unterhalt im Sinne des § 58 EheG sind die Lebensverhältnisse und damit auch die Einkommensverhältnisse der Ehegatten in dem Zeitpunkt der Scheidung; an späteren Einkommenssteigerungen des Unterhaltsschuldners nimmt der Unterhaltsberechtigte nicht mehr teil.
2. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der Unterhaltsberechtigte mangels Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zunächst weniger als den angemessenen Unterhalt zugesprochen erhalten hätte.
3. Abänderung kann bei angemessenem Unterhalt nur mit der Begründung verlangt werden, daß der ursprüngliche Betrag den Lebensbedarf nicht mehr deckt, weil inzwischen eine wesentliche Steigerung der Lebenshaltungskosten eingetreten ist.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 1. Dezember 1980 - 7 WF 2714/80

Speichern Öffnen nue-1980-12-01-2714-80.pdf (54,02 kb)
_______________

Versorgungsausgleich; Erwerb von Versorgungsanwartschaften aus öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis; Hochschulstudium als ruhegehaltsfähige Dienstzeit; Erwerb von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung; Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit.
BGB §§ 1587a, 1587b, 1587c; BeamtVG §§ 4, 12, 49

Ein Ausschluß des Versorgungsausgleichs kommt nicht in Frage, wenn der Altersbedarf des Ausgleichsverpflichteten bereits gedeckt, derjenige des Berechtigten aber bei weitem noch nicht erreicht ist.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 2. Dezember 1980 - 7 UF 1055/80

Speichern Öffnen nue-1980-12-02-1055-80.pdf (54,76 kb)
_______________

Ehescheidung; einverständliche Scheidung; Anspruch auf Durchführung einer Scheidung nach Scheitern einer Ehe; Anforderungen an ein Scheidungsgesuch nach einjährigem Getrenntleben bei Untersuchungs- und/oder Strafhaft.
BGB §§ 1565, 1566

1. Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht, und ein Ehegatte diese Gemeinschaft erkennbar nicht mehr herstellen will, weil er die eheliche Gemeinschaft ablehnt.
2. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die häusliche Gemeinschaft zwischen den Parteien völlig aufgehoben ist, weil sich ein Ehegatte in Untersuchungs- und/oder Strafhaft befindet, und der andere Ehegatte mit der Einreichung eines Scheidungsantrages erkennbar zum Ausdruck gebracht hat, daß er die Trennung als endgültig betrachtet, und sie auf Dauer aufrechterhalten will.

OLG Nürnberg, Urteil vom 2. Dezember 1980 - 7 UF 2061/80

Speichern Öffnen nue-1980-12-02-2061-80.pdf (45,76 kb)
_______________

Armenrecht; Verpflichtung zur Nachzahlung bei Verbesserung der wirtschaftlichen Lebensverhältnisse.
ZPO §§ 125, 126; RPflG § 11

Zu der Verpflichtung zu der Nachzahlung und zu der Nachzahlungsanordnung bei Verbesserung der wirtschaftlichen Lebensverhältnisse nach der Bewilligung des Armenrechts.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 2. Dezember 1980 - 7 WF 2695/80

Speichern Öffnen nue-1980-12-02-2695-80.pdf (47,19 kb)
_______________

Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Bemessung des Barbedarfs; Berufung gegen Verurteilung in bestimmter Höhe; gemeinsames Nettoeinkommen der Eltern als Bemessungsgrundlage; Grundsatz der Maßgeblichkeit des erzielbaren Einkommens; Einnahmen aus einem der ehemaligen Ehefrau gehörenden Metzgereibetrieb als erzielbares Einkommen und Bedeutung der Betriebsaufgabe.
BGB §§ 1603, 1610

1. Maßgebend für den Barbedarf eines Kindes ist seine Lebensstellung; diese bemißt sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern, und nicht nur nach denjenigen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Bei der Bemessung des Kindesunterhalts ist daher ist von dem addierten Nettoeinkommen beider Eltern auszugehen
2. Ist der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht hinreichend leistungsfähig, und könnte er ein höheres Einkommen erzielen, dann ist auf das erzielbare Einkommen abzustellen.

OLG Nürnberg, Urteil vom 9. Dezember 1980 - 7 UF 2118/80

Speichern Öffnen nue-1980-12-09-2118-80.pdf (63,53 kb)
_______________

Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten und des geschiedenen Ehegatten; Verweisung auf angemessene Erwerbstätigkeit; Zumutbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung; Berücksichtigung von Spesen; mangelnde Leistungsfähigkeit; Aufnahme eines Kredits für den Kauf neuer Möbel; anteilige Kürzung des Unterhaltsbedarfs mehrerer gleichrangiger Unterhaltsberechtigter.
BGB §§ 1360a, 1361, 1569, 1601, 1609, 1614; EStG §§ 26, 38b

1. Sinn des § 1361 BGB ist, daß der bisherige Status des nicht erwerbstätigen Ehegatten aufgrund des Umstandes, daß die häusliche Gemeinschaft aufgehoben wird, nicht zu seinem Nachteil verändert werden soll, weil dadurch das endgültige Scheitern der Ehe noch gefördert werden könnte, und er außerdem durch die Trennung wirtschaftlich stärker gefährdet wird.
2. Der Höhe nach bemißt sich ein Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Deren Hauptmerkmal ist nach den heutigen Anschauungen das verfügbare Familieneinkommen; dabei ist, um zufällige Ergebnisse auszuschließen, nicht auf einzelne Monate, sondern auf einen längeren Zeitraum abzustellen.
3. Eine nur vorübergehende Tätigkeit während der Ehe insbesondere in weiter zurückliegender Zeit genügt nicht, um derzeit eine Pflicht zur Erwerbstätigkeit der Ehefrau auch jetzt nach der Trennung zu begründen.
4. Spesen sind nicht als Nettoeinkommen zu berücksichtigen.
5. Bei nicht ausreichender Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ist der Unterhaltsbedarf mehrerer gleichrangiger Unterhaltsberechtigter anteilig zu kürzen.

OLG Nürnberg, Urteil vom 9. Dezember 1980 - 11 UF 2295/80

Speichern Öffnen nue-1980-12-09-2295-80.pdf (75,87 kb)
_______________

Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Auslegung einer Scheidungsfolgenvereinbarung über Unterhalt (hier: Verrechnungsabrede bei vorhandenem Sparguthaben); zeitliche Begrenzung einer Scheidungsvereinbarung; Vollstreckbarkeit eines Unterhaltstitels.
ZPO §§ 323, 767

Zu der Auslegung einer Scheidungsfolgenvereinbarung über Unterhalt (hier: Verrechnungsabrede bei vorhandenem Sparguthaben).

OLG Nürnberg, Urteil vom 9. Dezember 1980 - 7 UF 2391/80

Speichern Öffnen nue-1980-12-09-2391-80.pdf (57,90 kb)
_______________

Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Erwerbsobliegenheit einer geschiedenen Ehefrau; gesundheitliche Fähigkeiten; Zumutbarkeit einer Vollzeitbeschäftigung nach Aufnahme einer Halbtagstätigkeit wegen Sonderausgaben während der Ehe; Maß des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen im Zeitpunkt der Scheidung.
BGB §§ 1569, 1573, 1574, 1579

1. Zu der Erwerbsobliegenheit einer geschiedenen Ehefrau.
2. Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen in dem Zeitpunkt der Scheidung.

OLG Nürnberg, Urteil vom 9. Dezember 1980 - 7 UF 2420/80

Speichern Öffnen nue-1980-12-09-2420-80.pdf (57,13 kb)
_______________

Ehescheidung; Annahme einer völligen Trennung eines Ehepaares als Voraussetzung für eine Scheidung bei weiterem ehelichem Verkehr; Notwendigkeit des Ablaufs eines einjährigen Getrenntlebens für eine Scheidung; Aussetzung eines Scheidungsverfahrens.
BGB § 1565; ZPO §§ 252, 614

Eine Aussetzung des Scheidungsverfahrens kommt nicht in Betracht, wenn der Scheidungsantrag in einem streitigen Verfahren abweisungsreif ist.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 12. Dezember 1980 - 11 WF 2733/80

Speichern Öffnen nue-1980-12-12-2733-80.pdf (44,37 kb)
_______________

Ehewohnung und Hausrat; Voraussetzungen der Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten zur alleinigen Benutzung; Unzumutbarkeit eines weiteren Zusammenlebens der Ehegatten.
HausrVO § 15; ZPO § 620

Die vorläufige Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten zur alleinigen Benutzung ist zulässig, wenn ein weiteres Zusammenleben der Ehegatten unzumutbar, und eine Aufteilung der Ehewohnung zwischen ihnen nicht möglich ist.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 15. Dezember 1980 - 7 WF 2867/80

Speichern Öffnen nue-1980-12-15-2867-80.pdf (43,72 kb)
_______________

Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Bemessung des Arbeitsentgelts eines Kriegsbeschädigten; Verweisung eines unterhaltsberechtigten Ehegatten auf Erwerbstätigkeit; Ausschluß eines Unterhaltsanspruchs wegen grober Unbilligkeit.
BGB §§ 1361, 1579; BVG §§ 1, 9

1. Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten, erwartet werden kann.
2. Bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit und der Berechnung des verfügbaren Nettoeinkommens des Unterhaltsverpflichteten bleibt die Grundrente des kriegsbeschädigten Unterhaltspflichtigen außer Betracht.
3. Soweit das Gesetz in § 1579 Abs. 3 in Verbindung mit § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB einen an sich gegebenen Unterhaltsanspruch ausnahmsweise wegen grober Unbilligkeit ausschließt, darf dies nicht dazu führen, die gesetzliche Regelung in ihr Gegenteil zu verkehren; vielmehr muß der durch das Erfordernis grober Unbilligkeit unterstrichene Ausnahmecharakter der Vorschrift gewahrt werden. Auch ein grundloses Verlassen des anderen Ehepartners erfüllt daher noch nicht den Tatbestand der groben Unbilligkeit »aus anderem Grund«.

OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Dezember 1980 - 11 UF 17/80

Speichern Öffnen nue-1980-12-16-0017-80.pdf (72,39 kb)
_______________

Elterliche Sorge; Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts an einen Elternteil zum Wohle des Kindes; entwicklungsstörende Wirkung eines Wechsels des Aufenthaltsortes von Kindern.
BGB § 1671; ZPO §§ 546, 621e; FGG § 13a

Zu der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil, wenn ein Kind innerhalb weniger Wochen einen häufigen Wechsel des Aufenthaltsorts über sich ergehen lassen mußte, und hiervon schädliche Auswirkungen auf sein Wohlbefinden zu befürchten sind, nachdem ein ständiger Aufenthaltswechsel als entwicklungsstörend zu betrachten ist.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 18. Dezember 1980 - 11 WF 2683/80

Speichern Öffnen nue-1980-12-18-2683-80.pdf (44,67 kb)
_______________

Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten und des geschiedenen Ehegatten; angemessener Unterhalt; Mehrbedarf eines in einem Pflegeheim untergebrachten Unterhaltsberechtigten.
BGB §§ 1361, 1569, 1585

1. Der eheliche und der nacheheliche Unterhaltsanspruch sind nicht identisch; über sie ist daher in einem familiengerichtlichen Verfahren getrennt zu befinden.
2. Der Unterhaltsbedarf eines in einem Pflegeheim untergebrachten Ehegatten orientiert sich in erster Linie an den Pflegekosten, soweit diese nicht überhöht sind; dazu ist ein Betrag für persönliche Bedürfnisse anzusetzen.

OLG Nürnberg, Urteil vom 30. Dezember 1980 - 11 UF 2222/80

Speichern Öffnen nue-1980-12-30-2222-80.pdf (65,52 kb)
_______________

Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Beginn einer erhöhten Unterhaltszahlung; Anpassung eines Unterhaltsanspruchs bzw. eines Unterhaltstitels.
BGB § 1585; ZPO § 323

1. Die Vorschrift des § 323 ZPO läßt nur eine der Gesamtheit der Veränderungen entsprechende Anpassung, nicht aber eine völlige Neufestsetzung des Unterhalts zu.
2. Bei der Anhebung eines Unterhaltsanspruchs ist keine strenge prozentuale Anhebung je nach Ausmaß der einzelnen Veränderung für jeden Fall zu fordern, die bei rechnerisch ohne weiteres erfaßbaren Erhöhungen oder Verminderungen in der Regel zweckmäßig sein dürfte.

OLG Nürnberg, Urteil vom 30. Dezember 1980 – 11 UF 2438/80

Speichern Öffnen nue-1980-12-30-2438-80.pdf (73,31 kb)
Entscheidungen OLG Nürnberg 12/1980 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel