Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Bamberg 02/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Bamberg 02/1980



Verfahrensrecht; Verhältnis Abänderungsklage zur Vollstreckungsabwehrklage.
ZPO §§ 323, 767, 769

1. Ändert sich ein bereits für die Verurteilung eines Unterhaltsschuldners maßgeblicher Umstand (anspruchsbegründende Voraussetzung) später (hier: Wegfall der Unterhaltsbedürftigkeit auf seiten des Unterhaltsgläubigers), dann kommt nicht die Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO, sondern allein die Abänderungsklage nach § 323 ZPO in Betracht.
2. Hat der Unterhaltsschuldner in diesem Fall eine unzulässige Vollstreckungsgegenklage erhoben, dann scheitert die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 769 ZPO mangels Erfolgsaussicht insbesondere dann, wenn auch eine Anpassung des Klageantrages an die Voraussetzungen des § 323 ZPO deswegen nicht weiterhilft, weil über die Abänderungsklage - anders als über die Vollstreckungsgegenklage - nicht das Gericht des Vorprozesses, sondern das nach den allgemeinen Regeln zuständige Gericht zu befinden hat.

OLG Bamberg, Beschluß vom 12. Februar 1980 - 2 WF 18/80
FamRZ 1980, 617

Speichern Öffnen ba-1980-02-12-018-80.pdf (53,31 kb)
Entscheidungen OLG Bamberg 02/1980 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel