Entscheidungen OLG Bamberg 09/1980
Versorgungsausgleich; Anwartschaft auf die dynamisch gehaltene Versorgungsrente der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; fortdauernde Betriebszugehörigkeit.
BGB §§ 1587a, 1587b
BGB §§ 1587a, 1587b
Der Senat hält auch nach weiterer Überprüfung an der Auffassung fest, daß die Anwartschaft auf die dynamisch gehaltene Versorgungsrente der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei fortdauernder Betriebszugehörigkeit zum Ende der Ehezeit bereits dann in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehen ist, wenn die für die Entstehung des Versorgungsrechts satzungsgemäß bestimmte Wartezeit zurückgelegt ist (vgl. Senatsbeschlüsse NJW 1980, 59, und FamRZ 1980, 161).
OLG Bamberg, Beschluß vom 24. September 1980 - 2 UF 123/80
FamRZ 1981, 569 [Ls]
Aktuelles
Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel