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Entscheidungen OLG Karlsruhe 11/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Karlsruhe 11/1980



Ehewohnung und Hausrat; Einzelkündigung des Mietvertrages durch einen von mehreren Mietern; gerichtliche Umgestaltung eines Mietverhältnisses; Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte gerichtliche Gestaltung des Mietverhältnisses nach § 5 HausrVO mit Wirkung gegenüber dem Vermieter.
HausrVO §§ 1 ff, 5

1. Die einseitige Einzelkündigung des Mietvertrages durch einen von mehreren Mietern ist nicht möglich.
2. Auch wenn die Ehegatten eine Einigung über die Weiterbenutzung der Ehewohnung durch einen von ihnen erzielt haben, kann ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte gerichtliche Gestaltung des Mietverhältnisses nach § 5 HausrVO mit Wirkung gegenüber dem Vermieter bestehen.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 10. November 1980 - 16 WF 101/80
FamRZ 1981, 182

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Verzug bei Unterhaltsforderungen.
BGB §§ 284, 1612, 1613

1. Aufgrund der Fälligkeitsvorschrift des § 1612 Abs. 3 BGB tritt bei einer Unterhaltsrente kein automatischer Verzug nach § 284 Abs. 2 BGB ein.
2. Durch längerdauernde regelmäßige monatliche Zahlungen des Unterhaltspflichtigen und deren Annahme durch den Unterhaltsberechtigten kann eine Unterhaltsvereinbarung zustande kommen; eine Dauer von zehn Monaten genügt - ohne weitere Umstände - hierfür jedoch nicht.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. November 1980 - 2 UF 66/80
FamRZ 1981, 384

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Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Anfangsvermögen; privilegierter Erwerb; keine Hinzurechnung einer Grundstücksschenkung zwischen Eheleuten.
BGB §§ 1374, 1380

Eine Schenkung, die ein Ehegatte dem anderen gemacht hat (hier: Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück), um sich im Hinblick auf eine Inanspruchnahme durch Dritte vermögenslos zu stellen, fällt nicht unter § 1374 Abs. 2 BGB (Hinzurechnung zu dem Anfangsvermögen des Beschenkten beim Zugewinnausgleich).

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. November 1980 - 16 UF 9/80
FamRZ 1981, 556 = Justiz 1981, 442

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