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Entscheidungen OLG Hamburg 10/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamburg 10/1980



Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Krankheitsunterhalt; Verwirkung des Unterhalts wegen kurzer Ehedauer; Reichweite einer einstweiligen Unterhaltsverfügung.
BGB §§ 1572, 1579; ZPO § 940

1. Durch einstweilige Verfügung kann nicht nur der notwendige, sondern auch der angemessene Unterhalt zuerkannt werden. Die einstweilige Verfügung ist aber bis zu derjenigen Zeit zu befristen, in der voraussichtlich ein Urteil im ordentlichen Verfahren ergehen wird.
2. Auch eine voreheliche Krankheit kann nacheheliche Unterhaltsansprüche begründen.
3. Die Zeit zwischen der Eheschließung und der Zustellung des Scheidungsantrages ist für die Frage maßgeblich, ob eine Ehe von kurzer Dauer war.

OLG Hamburg, Urteil vom 9. Oktober 1980 - 15 UF 158/80
FamRZ 1981, 160

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