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Entscheidungen OLG Koblenz 06/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Koblenz 06/1980



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Bemessung des Unterhalts für nichteheliche Kinder nach der Lebensstellung beider Elternteile; Zuschlag zum Regelunterhalt.
BGB §§ 1602, 1603, 1615c, 1615f

1. Bei der Bemessung des über den Regelbedarf hinausgehenden Unterhaltsbedarfs eines nichtehelichen Kindes können die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle für den Unterhaltsanspruch ehelicher Kinder in den einzelnen Einkommensstufen Grundlage für die Höhe eines prozentualen Zuschlags zu dem Regelunterhalt sein (hier: von 25% gemäß Stufe 3 - Einkommen 2.000 DM bis 2.500 DM).
2. Ist auch die Mutter des nichtehelichen Kindes erwerbstätig, so ist gemäß § 1615c BGB das Mittel der Lebensstellung beider Elternteile für die Einstufung des nichtehelichen Vaters nach der Düsseldorfer Tabelle maßgeblich.

OLG Koblenz, Beschluß vom 13. Juni 1980 - 15 W 245/80
FamRZ 1980, 936

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