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Entscheidungen OLG Schleswig 07/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Schleswig 07/1980



Verfahrensrecht; keine Abänderung einer im isolierten Verfahren ergangenen Entscheidung über elterliche Sorge durch einstweilige Anordnung.
BGB §§ 1672, 1696; ZPO §§ 323, 620, 620b, 620f, 621a; FGG §§ 18, 64k

Eine im isolierten Verfahren ergangene Entscheidung über die elterliche Sorge kann (ebenso wie ein Unterhaltsurteil) nicht durch eine einstweilige Anordnung nach § 620 ZPO geändert werden.

OLG Schleswig, Beschluß vom 2. Juli 1980 - 8 WF 159/80
SchlHA 1980, 162

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Familiensteuerrecht; Zuständigkeit der Gerichte; gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer; Streit um Auszahlung einer Einkommensteuererstattung; Abgrenzung zu Familiensachen.
EStG §§ 21 ff; GVG § 23b; ZPO § 606

Bei dem Streit darum, an welchen Ehegatten der von dem Finanzamt bei gemeinsamer Veranlagung festgesetzte Einkommensteuererstattungsbetrag auszuzahlen ist, handelt es sich nicht um eine Familiensache.

OLG Schleswig, Beschluß vom 9. Juli 1980 - 8 WF 152/80
SchlHA 1980, 163

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Elterliche Sorge; Entführung eines Kindes und Verstecken zum Zwecke der Verhinderung der Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil; Haftgrund der Flucht im besonderen Fall.
StGB § 235; StPO § 112

Hält sich ein Elternteil mit seinem minderjährigen Kind verborgen, um die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil zu verhindern, so begründet dieser Umstand für sich allein keinen Haftgrund nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO.

OLG Schleswig, Beschluß vom 22. Juli 1980 - 1 Ws 237/80
SchlHA 1980, 189 = MDR 1980, 1042

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Verfahrensrecht; Stufenklage.
ZPO §§ 114, 254, 323

1. Über die zweite Stufe einer Stufenklage kann grundsätzlich erst entschieden werden, wenn die erste Stufe erledigt ist.
2. Die Erhebung der Stufenklage (Auskunft und Leistung gemäß Auskunft) ist Klageerhebung im Sinne des § 323 Abs. 3 ZPO.

OLG Schleswig, Beschluß vom 25. Juli 1980 - 8 WF 91/80
SchlHA 1981, 148

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