Entscheidungen OLG Köln 07/1980
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Abänderungsklage betreffend den Unterhalt nach Scheidung; Mehrbedarf für Kosten der Krankenversicherung.
BGB § 1578; ZPO § 323
BGB § 1578; ZPO § 323
Krankenkassenbeiträge sind grundsätzlich kein Sonderbedarf, der neben dem laufenden Unterhalt verlangt werden kann. Tritt die unterhaltsberechtigte Ehefrau nach der Scheidung der Versicherung des Ehemannes bei, dann kann sie wegen der zu entrichtenden Beiträge im Wege der Abänderungsklage eine Erhöhung des ihr bereits zuerkannten Unterhalts erstreben.
OLG Köln, Beschluß vom 14. Juli 1980 - 14 WF 77/80
JMBl NW 1980, 274


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