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Entscheidungen OLG Zweibrücken 11/1980 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken 11/1980



Ehescheidung; Trennungsjahr; Merkmal »kürzere Zeit« iSd § 1567 Abs. 2 BGB; Unzulässigkeit der Addition wiederholter Trennungsfristen.
BGB §§ 1565, 1567

1. Ob die Nichterwähnung des § 1565 Abs. 2 BGB in § 1596 Abs. 2 BGB und die Auslassung des § 1565 Abs. 2 BGB in § 1567 Abs. 2 BGB auf einem Redaktionsversehen beruht, bleibt offen.
2. Das Merkmal »kürzere Zeit« im Sinne des § 1567 Abs. 2 BGB ist nicht erfüllt, wenn die Ehegatten länger als drei Monate zusammenleben.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 3. November 1980 - 6 WF 93/80
FamRZ 1981, 146 = FRES 1981, 339

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Verfahrensrecht; Unzulässigkeit eines Teilurteils über eine denselben unterhaltsrechtlichen Streitgegenstand betreffende Klage oder Widerklage.
ZPO §§ 301, 323

Hat der Beklagte einer gemäß § 323 ZPO auf Erhöhung eines Unterhaltstitels gerichteten Abänderungsklage seinerseits Widerklage auf Ermäßigung (oder Wegfall) des Unterhaltstitels erhoben, so ist ein der Klage (oder der Widerklage) stattgebendes Teilurteil unzulässig.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 10. November 1980 - 2 UF 64/80
FamRZ 1981, 483

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Ehewohnung und Hausrat; Definition »Ehewohnung«; Regelung der Benutzung der ehelichen Wohnung während des Getrenntlebens; Antrag auf Zuweisung eines im Miteigentum stehenden Wochenendhauses zur alleinigen Nutzung; Beschwerde gegen eine Endentscheidung in einer selbständigen Familiensache iSd § 621 Abs. 1 Nr. 6 ZPO.
BGB § 1361a; HausrVO §§ 1, 18a

1. Ein Wochenendhaus, das sich an einem anderen Ort als dem Lebensmittelpunkt von Eheleuten befindet, ist keine Ehewohnung.
2. Eine Regelung der Benutzung der Ehewohnung ist analog § 1361a Abs. 3 BGB, § 18a HausrVO auch dann durch einstweilige Anordnung des Familiengerichts zulässig, wenn noch keine Ehesache anhängig ist, aber besondere Umstände dies gebieten.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 11. November 1980 - 6 UF 86/80
FamRZ 1981, 259 = FRES 7, 344

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Anfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen.
ZPO § 572; FGG §§ 19, 24

Ist die einstweilige Anordnung selbst unanfechtbar, kann auch eine Entscheidung des Familiengerichts über die Aussetzung einer ergangenen Entscheidung nicht mit der Beschwerde angefochten werden.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20. November 1980 - 6 WF 100/80
FamRZ 1981, 189

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Verfahrensrecht; Anforderungen an den Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Sicherheitsleistung nach § 641d ZPO.
ZPO § 641d

Zu der Frage, welche Anforderungen an den Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Sicherheitsleistung nach § 641d ZPO zu stellen sind.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 27. November 1980 - 6 W 5/80
FamRZ 1981, 391

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