Entscheidungen OLG Schleswig 12/1980
Kosten und Gebühren; Gebühren des Rechtsanwalts; Erstattungsfähigkeit der Geschäftsgebühr.
BRAGO § 118
BRAGO § 118
Eine Geschäftsgebühr kann im Kostenfestsetzungsverfahren unter dem Gesichtspunkt von Vorbereitungskosten nur erstattet verlangt werden, wenn und soweit sich der Gegenstand der vorgerichtlichen Tätigkeit des Prozeßbevollmächtigten einer Partei mit dem Streitgegenstand des nachfolgenden Rechtsstreits deckt.
OLG Schleswig, Beschluß vom 4. Dezember 1980 - 9 W 187/80
JurBüro 1981, 582 = SchlHA 1981, 192


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