Entscheidungen OLG Bamberg 04/1980
BGB §§ 271, 1361, 1612
1. Die Formulierung des § 1361 Abs. 4 S. 2 BGB wie auch des § 1612 Abs. 3 BGB »monatlich im voraus« ist nur für den Fälligkeitszeitpunkt in bezug auf die Unterhaltsperiode von einem Monat von Bedeutung; sie ist nicht gleichbedeutend mit »jeweils am Monatsersten«.
2. Mit welchem Monatstag jeweils die monatliche Unterhaltsperiode beginnt, ist gemäß § 271 BGB im Einzelfall zu entscheiden.
OLG Bamberg, Beschluß vom 1. April 1980 - 7 WF 31/80
FamRZ 1980, 916 = DAVorm 1981, 77 [Ls]


Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des nachehelichen Unterhalts.
BGB §§ 1573, 1578
1. Die das Maß des nachehelichen Unterhalts bestimmenden »ehelichen Lebensverhältnisse« der Parteien sind nach Sinn und Zweck der Regelung des nachehelichen Unterhalts grundsätzlich die Verhältnisse zu dem Zeitpunkt der Trennung der Parteien, nicht der Scheidung.
2. Der angemessene volle Unterhalt des geschiedenen Ehegatten zu dem Zeitpunkt der Scheidung errechnet sich grundsätzlich fiktiv unter Zugrundelegung der normalen allgemeinen Einkommenssteigerungen seit der Trennung der Parteien; Einkommensentwicklungen aufgrund außergewöhnlicher beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolge führen nicht zu einem Aufstockungsanspruch.
OLG Bamberg, Urteil vom 15. April 1980 - 7 UF 10/80
FamRZ 1980, 687


Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Umfang der Auskunftspflicht.
BGB §§ 1375, 1379
Der Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB umfaßt auch die dem Endvermögen gemäß § 1375 Abs. 2 und 3 BGB hinzuzurechnenden Beträge, die sich aus Vermögenstransaktionen des Auskunftsschuldners vor dem Berechnungsstichtag ergeben.
OLG Bamberg, Urteil vom 15. April 1980 - 7 U 11/80
FamRZ 1980, 573 = FRES 6, 310


Aktuelles
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel