Entscheidungen OLG Celle 09/1980
BGB §§ 1565, 1567, 1568
1. Das endgültige Scheitern einer Ehe steht dann fest, wenn nicht die geringste Aussicht besteht, daß der die Scheidung beantragende Ehegatte zu ehelicher Verbundenheit mit dem anderen Ehegatten zurückfinden wird.
2. Zu der Aufrechterhaltung einer Ehe aufgrund unbilliger Härte wegen Akoholgefährdung des die Abweisung des Scheidungsantrages begehrenden Ehegatten.
OLG Celle, Urteil vom 9. September 1980 - 18 UF 27/80


Versorgungsausgleich; Bewertung einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb.
BGB § 1587a
Eine Anwartschaft der betrieblichen Altersversorgung ist auch dann gemäß § 1587a Abs. 2 Nr. 3a BGB zu bewerten, wenn der Ehegatte, dem die Anwartschaft zusteht, nach dem Ende der Ehezeit, aber vor der Entscheidung über den Versorgungsausgleich aus dem Betrieb ausgeschieden ist, und seither eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht (Abweichung von OLG Celle FamRZ 1980, 1024).
OLG Celle, Beschluß vom 16. September 1980 - 19 UF 27/80
FamRZ 1981, 168


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